Eine Null zu viel, Komma verrutscht? Solche Fehler können bei Lastschriften schon einmal vorkommen. Betroffene sollten dann Ruhe bewahren, denn das Geld ist nicht für immer weg.
Miete, Strom, Handy: Solche und andere Verbindlichkeiten wollen Monat für Monat bedient werden. Um es den Vertragspartnern zu erleichtern, gibt es die Lastschrift. Wer Vermieter:innen oder dem Energieversorger eine Einzugsermächtigung erteilt, erlaubt es ihnen, den fälligen Betrag automatisch vom Konto abzubuchen. Aber was, wenn dabei mal etwas schiefgeht?
Wird bei einer Lastschrift versehentlich ein zu hoher Betrag vom Konto abgezogen, müssen Kontoinhaber:innen nicht in Panik verfallen. Denn die Bank kann die Lastschrift auf Antrag zurückbuchen, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ (6/2023).
Lastschrift zurückbuchen: Diese Infos braucht die Bank
Wer eine falsche Lastschrift auf dem Konto bemerkt, könne bei seiner Bank noch bis zu acht Wochen nach Buchung schriftlich beantragen, das Geld zurückzubuchen. Dafür sei der Betrag, der Buchungstag und der Lastschriftbeteiligte anzugeben. Das gehe häufig auch online. Der Widerruf und die Zurückbuchung sind für Kund:innen kostenfrei.
Übrigens: Die Acht-Wochen-Frist gilt laut „Finanztest“ nur für genehmigte Lastschriften, also Abbuchungen, für die Kontoinhaber:innen eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Ungenehmigte Lastschriften können sogar bis zu 13 Monate lang zurückgeholt werden.
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