Einst war Carli eine Straßenhündin aus Rumänien, doch in Deutschland fand sie ein Zuhause. Bei ihrer Übergabe soll das Tier schon körperlich schwach gewesen sein. Nun ist ein Rechtsstreit um sie entbrannt.
Ein dreifacher Herzfehler, Niereninsuffizienz, Würmer und andere Parasiten – die Hündin Carli soll in einem erbärmlichen Zustand gewesen sein. Eine Frau hatte das Tier im August 2022 bei einem Tierschutzverein geholt.
Nach eigenen Angaben stellte sie aber erst danach fest, dass Carli gesundheitlich schwer beeinträchtigt war. Deshalb verklagte sie den Tierschutzverein auf Übernahme der Behandlungskosten. Am Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Fall.
Carli kommt aus Rumänien
Das ursprünglich aus Rumänien stammende Tier soll laut seinem neuen Frauchen schon bei Übergabe körperlich schwach gewesen sein. Das Tier habe großen Durst gehabt; das sei aber bei der Übergabe seitens des Vereins mit einer langen Reise erklärt worden, gab die Hundebesitzerin nach Angaben eines Gerichtssprechers an. Doch Carli ging es in der Folge immer schlechter. Sie musste in einer Notfallklinik für Tiere gebracht werden.
Bisher seien rund 4300 Euro für tierärztliche Behandlungen angefallen, machte die Hundebesitzerin vor Gericht geltend. Die Frau verlangt mit ihrer Klage die Zahlung dieser bereits entstandenen Kosten, aber auch eine Feststellung, dass der Verein für künftige Behandlungen aufkommen muss.
Tierschutzverein noch in der Verantwortung?
Die Frau hatte für das Tier eine Schutzgebühr von 405 Euro bezahlt und zugleich einen Haftungsausschluss unterschrieben. Ob dieser aber den Verein der Verantwortung enthebt, war in der Verhandlung offen. Strittig war unter anderem auch, ob der Verein als Unternehmen gelten kann. Damit würden für die Hundebesitzerin die üblichen Verbraucherrechte für Käufer gelten – die sie besserstellen würden.
Trotz der Krankheiten: Hergeben will die Frau das Tier nicht mehr. Carli, wenngleich kränklich, sei der Familie ans Herz gewachsen, hieß es.
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