Das Abfeiern von Überstunden ist eine gute Möglichkeit, um Mehrarbeit auszugleichen. Was aber, wenn ich an oder zu den freien Tagen krank werde – sind die Überstunden dann weg oder kann ich den Ausgleich nachholen?
Auf die freien Tage gefreut und dann krank geworden – so ärgerlich es ist, aber den gewährten Freizeitausgleich kann man nicht nachholen. „Man muss den Freizeitausgleich für Überstunden nicht mit dem Urlaub vergleichen, sondern mit dem arbeitsfreien Wochenende“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Das heißt, wer zum Beispiel am Freitag seine angesparten Überstunden nehmen will und Freitagfrüh krank aufwacht, kann nicht hinterher zum Chef oder zur Chefin gehen und den Ausgleich für einen anderen Tag beantragen.
„Wer von Samstagvormittag bis Sonntagnachmittag krank ist und am Montag wieder zur Arbeit gehen kann, hat ja auch keinen Anspruch, das durch Krankheit verlorene Wochenende nachzuholen“, sagt Bredereck.
„Was im Dienstplan steht, gilt“
Auch wenn der Freizeitausgleich schon festgelegt, aber noch nicht angetreten wurde, ändert eine Erkrankung nichts: die Überstunden sind mit dem vereinbarten freien Tag ausgeglichen, selbst wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag noch krank sein sollte.
Vereinbart bedeutet: Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in müssen sich auf den Freizeitausgleich geeinigt haben. „Was im Dienstplan steht, gilt“, sagt Bredereck. In der Praxis und im Einzelfall kommt es aber darauf an, wie und wo am Arbeitsplatz solche Vereinbarungen festgehalten werden.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen freien Tag betreffend ist aus Brederecks Sicht nicht nötig. „Eine Krankmeldung betrifft ja immer die Arbeitstage. Bei einem Freizeitausgleich gibt es keine Arbeitsverpflichtung.“
Wie verhält es es sich bei Corona?
Rechtsanwalt Bredereck klärt über weitere Regelungen im Angestelltenverhältnis auf – etwa, wie es sich verhält, wenn man an Corona erkrankt, jedoch keine Symptome zeigt. Können Beschäftigte dann zuhause bleiben oder müssen sie zur Arbeit erscheinen?
„Durch einen positiven Test ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Und wer nicht krank geschrieben ist, muss eigentlich arbeiten. Daher ist der Arbeitnehmer hier in einer schwierigen Situation“, sagt Bredereck. Mehr Informationen:
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