Einer neuen Studie zufolge geht die Mehrheit aller Berufstätigen trotz Krankheit zur Arbeit. Manche von ihnen entscheiden danach, was auf der Arbeit los ist. Laut Mediziner:innen ist dieses Verhalten fragwürdig.
Fast jede:r zehnte Corona-Infizierte geht einer Studie zufolge trotz Erkrankung zur Arbeit. Neun Prozent der Erkrankten erscheinen bei einem milden Verlauf und trotz positiven Tests im Büro oder im Betrieb, wie aus der repräsentativen Studie „Arbeiten 2022“ der Betriebskrankenkasse Pronova BKK hervorgeht, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. 17 Prozent arbeiten von zuhause aus, weitere 17 Prozent bleiben ein paar Tage zuhause bis die schlimmsten Symptome vorüber sind. 8 Prozent entscheiden danach, was auf der Arbeit los ist. 33 Prozent der Befragten bleiben bei einem leichten Corona-Verlauf so lange zuhause, bis sie wieder gesund sind. 16 Prozent der Befragten waren noch nicht an Corona erkrankt.
Befragt wurden im September 1200 Beschäftigte. Insgesamt geht der Studie zufolge die Mehrheit aller Berufstätigen trotz Krankheit zur Arbeit. Neben den neun Prozent Corona-Erkrankten kommen weitere gut 20 Prozent mit ansteckenden Infekten in den Job. Nur 28 Prozent der Deutschen bleiben bei Krankheit konsequent zuhause und arbeiten nicht.
Mediziner:innen bewerten das Verhalten als fragwürdig
Am häufigsten gehen Mitarbeiter:innen trotz Rückenschmerzen in die Firma (49 Prozent), 38 Prozent trotz Allergien, wie es in der Studie den Angaben zufolge weiter heißt. Auch ein Drittel der Beschäftigten mit psychosomatischen oder psychischen Beschwerden erscheint im Job.
Aus Sicht von Mediziner:innen ist Arbeiten trotz Krankheit besonders bei ansteckenden Infektionen fragwürdig. „Wer sich nicht in Ruhe auskuriert, riskiert, dass Viruserkrankungen auch Herz oder andere Organe angreifen oder sich durch Medikamente unterdrückte Symptome verschlimmern“, sagt Gerd Herold, Beratungsarzt bei der Pronova BKK. „Noch dazu können Mitarbeitende angesteckt werden.“ So sei die Präsenz im Büro trotz positivem Corona-Test „eine unzumutbare Gefahr“.
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