2021 wurde das Telekommunikationsgesetz angepasst – zu Gunsten der Verbraucher:innen. Diese können nun die Leistung von Internetanbietern überprüfen und sich so gegebenenfalls Geld zurückholen. Helfen dabei soll ein Online-Tool der Bundesnetzagentur.
Seit Dezember 2021 gilt die Neuanpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Sie sieht eine Verbesserungen der Rechte für Kund:innen bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen vor. Bei zu geringer Bandbreite etwa, steht Verbraucher:innen ein Minderungs- und Kündigungsrecht zu.
Das heißt: Erhält man nicht die vertraglich vereinbarte Leistung des Internetanbieters, dürfen Kund:innen das monatliche Entgelt gegenüber dem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine Überprüfung des Internetanschlusses lohnt sich also.
Zwei Möglichkeiten, die Internetgeschwindigkeit zu überprüfen
Die Bundesnetzagentur (BNA) bietet hierfür zwei Verfahren auf ihrer Webseite an.
Eine Option ist demnach eine Messung der Upload- und Download-Geschwindigkeit über den Web-Browser. Die Daten dienen jedoch als Orientierung, da Browser die Messergebnisse beeinflussen können.
Präzisere Ergebnisse liefert hingegen die zweite Option, die Mess-App der BNA. In der App geben Verbraucher:innen ihren Internetanbieter und Tarif ein. Damit lässt sich überprüfen, wie nah der Anschluss an der versprochenen Geschwindigkeit ist. Es ist ratsam, die Messung mehrfach zu wiederholen. Ist der Anschluss demzufolge deutlich langsamer als vertraglich vereinbart, können Kund:innen eine sogenannte Messkampagne starten.
Das kann das Messprotokoll der BNA
Diese läuft mindestens fünf Tage und umfasst 30 Messungen. Zwischen den Messungen liegt je ein Tag Pause. Außerdem müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie es auf der BNA-Webseite breitbandmessung.de heißt:
- Rechner muss per LAN-Kabel mit dem Internetrouter verbunden sein
- Für die Dauer der Messung muss das WLAN am Router abgeschaltet werden
- All das muss vor jeder der 30 Messungen händisch, also per Mausklick, autorisiert werden
Auch wenn der Aufwand hoch erscheint, dient die Messkampagne als amtliches Protokoll – und damit als Beleg seitens der Bundesnetzagentur. Damit können Verbraucher:innen ihren Anbietern gegebenenfalls eine zu geringe Leistung nachweisen, was wiederum die Forderung nach einer Preisminderung – oder außerordentlichen Kündigung – begünstigt.
Weitere Informationen zur Messung finden sich hier.
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