Was tun, wenn man wegen dem Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr irgendwo an einem Bahnhof oder Flughafen festhängt? Die Unternehmen sind verpflichtet, Reisende auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder für Unterkünfte zu sorgen. Was es zu beachten gilt.
Der große Warnstreik am Montag wirbelt viele Reisepläne durcheinander. Was ist, wenn man streikbedingt an einem Bahnhof strandet oder nicht wie geplant in die Heimat fliegen kann, weil dort die Flughäfen den Betrieb eingestellt haben?
Die gute Nachricht ist: Die Unternehmen sind hier in der Pflicht, ihre Kund:innen entweder auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie irgendwo unterkommen. Die Bahn etwa löse das oft mit Taxifahrten zum Ziel, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Während Warnstreik: Statt Bahn im Taxi ans Ziel
Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen auch das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.
Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.
Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines:r Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.
Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
Dokumentieren und Belege aufheben
Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.
Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kund:innenkonto auf bahn.de oder über die DB-Navigator-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechte-Formular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden.
Flugreisende: Recht auf Essen, Unterkunft und alternative Beförderung
Wer an einem Flughafen festsitzen sollte, weil zum Beispiel der Flieger in Richtung Deutschland nicht abhebt, kann bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Airline die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken einfordern, informiert das Fluggastrechte-Portal Airhelp. Außerdem müsse die Fluggesellschaft es einem dann möglich machen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu senden.
Bei streikbedingten Annullierungen kann man auf eine alternative Beförderung pochen. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder in den nächsten Tagen stattfinde, müsse die Airline Passagier:innen in einem Hotel unterbringen und die Fahrten dort hin und zurück organisieren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern.
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