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Heizung, Garten, Bahn: Das ändert sich ab Oktober

Was gibt es Neues im Oktober?
Fotos: CC0 Public Domain / Pixabay.de – Gerd Altmann, Alexa

Neue Pflichten für Heizungschecks und Autoreifen, mehr Geld für Studierende, neue Buchungsmöglichkeiten bei der Bahn: Im Oktober treten einige Neuerungen in Kraft. Der Überblick.

Heizung: Heizungscheck und hydraulischer Abgleich im Mehrfamilienhaus

Am 1. Oktober wird eine alte Verordnung, welche einen Heizungscheck für Gasheizungen vorschrieb, durch neue Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes abgelöst. Ab dann müssen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen alle älteren Heizungen mit Wasser als Wärmeträger geprüft werden – unabhängig vom Brennstoff. Für neue Heizungsanlagen ist ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben. Dieser kann helfen, die Heizwärme gleichmäßig im System zu verteilen, so dass alle Heizkörper gleich warm werden. Das kann Energie und Heizkosten sparen.

Autoreifen im Winter: Nur noch mit Alpine-Symbol

Ab 1. Oktober 2024 müssen Winter- bzw. Allwetterreifen bei Autos das „Alpine“-Symbol tragen, ein Piktogramm aus einem Berg und einer Schneeflocke. Das gilt bei winterlicher Witterung. Bisher durften Autofahrer:innen übergangsweise auch mit „M+S“ gekennzeichnete Reifen nutzen, diese Frist läuft nun aus. Seit Januar 2018 hergestellte Allwetterreifen tragen das Alpine-Symbol grundsätzlich.

Ein fester Zeitpunkt für den Reifenwechsel ist nicht vorgeschrieben, jedoch müssen die Reifen den Wetterverhältnissen angepasst sein. Das heißt: Wer ab Oktober bei winterlichem Wetter ohne Reifen mit Alpine-Symbol Auto fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Bahn fahren: Bahnreisen früher buchbar, neuer Fahrplan

Bei der Deutschen Bahn kann man ab 16. Oktober Tickets schon zwölf Monate vor der Reise buchen – anstatt wie bisher sechs Monate vorher. Ab diesem Datum soll auch der neue Fahrplan feststehen, der dann ab Mitte Dezember gilt.

Und: Ebenfalls ab 16. Oktober kann man Fahrscheine für die neue Direktverbindung Berlin – Paris kaufen. Diese startet laut DB am 16. Dezember. Die Fahrt über Frankfurt, Karlsruhe und Straßburg soll acht Stunden dauern.

Ab 28. Oktober sollen übrigens auch wieder Nachtzüge auf den Strecken Wien – Paris und Berlin – Paris und Berlin – Brüssel fahren. Diese waren wegen Baumaßnahmen monatelang ausgefallen.

Studium: Zum Wintersemester gibt es mehr Bafög

Ab dem Beginn des Wintersemesters, das an den meisten Hochschulen am 1. Oktober startet, bekommen berechtigte Studierende mehr Bafög. Dann steigt der Grundbedarfssatz um fünf Prozent auf 475 Euro. Die Wohnkostenpauschale steigt von 360 auf 380 Euro. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und nicht familienversichert sind, liegt dann bei 992 Euro. Der Höchstsatz für das Schüler-Bafög beträgt ab Oktober je nach Schulart 803 bis 959 Euro.

Mit der aktuellen Bafög-Reform steigen auch die Eltern-Freibeträge – die Berechnungsgrundlage für die Förderung – um 5,25 Prozent. Dadurch werden mehr Menschen anspruchsberechtigt.

Und noch eine gute Nachricht für Studierende: Erstsemester unter 25 aus finanzschwachen Haushalten haben ab dem Wintersemester 2024 Anspruch auf eine einmalige Starthilfe von 1.000 Euro.

Garten: Starke Hecken- und Baumschnitte wieder erlaubt

Zwischen 1. März und 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu fällen. Das soll vor allem Vögel und ihre Nester schützen. Ab 1. Oktober sind solche Radikalschnitte und Entfernungen wieder erlaubt. Allerdings darf man nicht einfach jeden Baum fällen – die Gemeinde macht hier oft bestimmte Vorschriften.

Neue Förderung für günstige klimafreundliche Wohnungen

Wer kleine, preisgünstige und klimafreundliche Wohnungen baut, kann ab 1. Oktober einen vergünstigten Kredit in Höhe von 100.000 Euro pro Wohnung von der KfW-Bank erhalten – wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei rund 2,0 Prozent. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gibt es zu einem Zinssatz von rund 1,0 Prozent.

Das neue Programm soll den Bau von nachhaltigem und gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum anreizen und dabei nicht zu viel Fläche verbrauchen. Gefördert werden sollen nur kompakte Wohnungen mit einfachem Standard. Das soll über eine Begrenzung der maximal zulässigen Baukosten gelingen. Eine Vier-Zimmer-Wohnung beispielsweise wird nur gefördert, wenn sie nicht größer als 85 Quadratmeter ist.

Nicht vergessen: Die Zeitumstellung

In der Nacht von 26. Auf 27. Oktober wird die Zeit umgestellt: von Sommerzeit auf Winterzeit. Die Uhren werden von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Damit ist diese Nacht eine Stunde länger.

Mit Material der DPA

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