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Klimabonus bei Heizungstausch: Regierung will Bürger:innen motivieren

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Foto: Silas Stein/dpa, CC0 Public Domain - Unsplash/ Ibrahim Boran

Die Bundesregierung hat die Pläne zum Heizungstausch beschlossen – inklusive einem sogenannten Klimabonus. Dieser soll Bürger:innen „gezielt und bürokratiearm“ finanziell unterstützen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus Regierungskreisen.

Von 2024 an soll möglichst jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. „Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren“, heißt es im Gesetzentwurf. Dieser lag der dpa vor. Außerdem soll es beim Heizungstausch eine neue Förderung geben: den Klimabonus.

Details zum Heizungstausch beschlossen: Übergangsfristen und Klimabonus

Der beschlossene Heizungstausch sieht keine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden vor. Falls die Heizung kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger beendet sein. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Laut Gesetzesentwurf sind Ausnahmen und Hilfen geplant: Für über 80-jährige Eigentümer:innen entfällt beispielsweise die Austauschpflicht, sofern sie in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben. Bezieher von Sozialtransferleistungen wie Kinderzuschlag oder Bürgergeld werden vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen, wie Bundeswirtschaftsminister Habeck (Grüne) auf einer Pressekonferenz erklärte.

Insgesamt sollen 30 Prozent der Investitionen in eine neue Heizungsanlage vom Bund bezuschusst werden. Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sollen einen „Klimabonus“ in Höhe von 20 Prozent erhalten, andere in Höhe von 10 Prozent.

Details zum Klimabonus

Priorität soll dabei der Austausch von alten und besonders ineffizienten, mit öl- oder gasbefeuerten sogenannten Konstanttemperaturkesseln und verbliebenen Kohleöfen und Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden haben, das berichtete die dpa schon am Mittwochvormittag mit Bezug auf ein ihr vorliegendes Föderkonzept. Wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäudesektor werde der Betrieb dieser Heizungen für ihre Besitzer:innen in den nächsten Jahren sehr viel teurer.

Einen Klimabonus von 20 Prozent soll es auch in bestimmten Fällen geben, in denen die Bürger:innen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind. Ergänzend sollen Förderkredite für den Heizungstausch angeboten werden, um ein Angebot zu schaffen, bei dem die finanziellen Belastungen zeitlich gestreckt werden. Es sollen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen gewährt werden. Dieses Kreditprogramm sollen alle Bürger:innen in Anspruch nehmen können.

Laut Förderkonzept solle die reformierte Förderung mit Klimabonus die Bürger:innen beim notwendigen Austausch ihrer Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden gezielt und bürokratiearm aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds unterstützen.

Ein Volumen wird nicht genannt, es dürfte sich aber um ein Förderprogramm in Milliardenhöhe handeln. In einem Papier heißt es, die Bundesregierung werde in den kommenden Jahren „ausreichende Mittel“ bereitstellen.

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