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Klimaklage gegen Bundesregierung: Mit ein paar Mausklicks kannst du mitmachen

Fünf Umweltverbände reichen erneut eine Klimaklage gegen die Bundesregierung ein.
Foto: Philipp von Ditfurth/dpa ; CC0/Pixabay/Jhenning

Fünf Umweltverbände klagen gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes – und rufen alle zum Mitmachen auf. Prominente Gesichter wie Aktivistin Luisa Neubauer und die deutsche Band AnnenMayKantereit unterstützen das Vorhaben. Worum es geht und wie du mitklagen kannst.

Ende Juni kündigten fünf Umweltverbände an, die Bundesregierung zu verklagen, sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG) unterschreiben (Utopia berichtete). Genau das hat Steinmeier am 15. Juli getan. Einen Tag später gab die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ihr weiteres Vorgehen bekannt: Am 17. Juli reichen sie gemeinsam mit elf jungen Menschen Verfassungsbeschwerde ein. Das Besondere: Alle, die das Vorhaben unterstützen wollen, können online mitklagen.

Worum es bei der Klimaklage geht

Aber worum geht es überhaupt? Die Bundesregierung gab im April eine Reform des Klimaschutzgesetzes bekannt. Die Neuerung: Die Einhaltung der Klimaziele wird nun nicht mehr rückwirkend nach Ministerien kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Entscheidend ist dann, dass die Bundesregierung die Klimaziele insgesamt erreicht. Damit das vom Bundestag beschlossene Gesetz auch in Kraft treten kann, fehlte bisher die Unterschrift von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier. Der Bundespräsident hat sich dafür ungewöhnlich lange Zeit gelassen. Am 15. Juli segnete allerdings auch er das Vorhaben ab.

Die Kritik an der Reform: Durch das neue Gesetz müssen Ministerien, die ihre Klimaziele nicht erreichen, keine Sofortprogramme oder ähnliche Folgen mehr fürchten. Besonders dem Verkehrs- und auch dem Gebäudesektor dürfte das zugutekommen. Beide verfehlten im vergangenen Jahr ihre Klimaziele. Im Gebäudesektor ist das laut Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, schon zum vierten Mal der Fall gewesen.

Ausgerechnet an dem Tag, an dem der Bundespräsident das Gesetz unterschrieb, seien Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude fällig gewesen, kritisiert DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Damit helfe Steinmeier „nun der Regierung dabei, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen“, sagte er.

So können Interessierte mitmachen

Das wollen die DUH, Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland nicht hinnehmen. Insgesamt reichen die fünf Umweltverbände darum nun drei Sammelklagen ein. An diesen können sich alle beteiligen, die das Vorhaben unterstützen wollen. Interessierte können beispielsweise auf der Internetseite der Deutschen Umwelthilfe (hier), aber auch auf der Greenpeace Seite (hier) ihren Namen, die Mailadresse und wenn gewünscht eine Botschaft, die mit in den Gerichtssaal soll, angeben und so mitklagen. Als Erstunterzeichner nennt die DUH auf ihrer Internetseite die bekannte deutsche Band AnnenMayKantereit.

Sowohl Greenpeace, als auch die Deutsche Umwelthilfe versichern: Mitkläger:innen müssen weder Kosten, noch ein persönliches Risiko fürchten. Ihre Stimme sei vor allem deshalb wichtig, um zu zeigen „dass hier nicht ein Umweltverband klagt oder elf mutige einzelne Menschen, sondern dass 10.000 oder gar 100.000 Menschen dahinterstehen“, erklärt die DUH auf ihrer Internetseite. „Wir wollen, dass das Bundesverfassungsgericht die problematischen Änderungen am Klimaschutzgesetz zurückweist und stattdessen Maßnahmen anordnet, mit denen wir unter anderem die CO2-Emissionen im Verkehr senken können“, erklärt Greenpeace auf der Internetseite des Umweltverbands das Ziel.

DUH reicht zusätzliche Klage ein

Außerdem teilte die DUH mit, eine zusätzliche Klage „wegen des wiederholt viel zu spät vorgelegten Klimaschutzberichts gegen die Bundesregierung“ eingereicht zu haben. Damit klagt die DUH nach eigenen Angaben nun schon zum sechsten Mal gegen die Bundesregierung auf Basis des Klimaschutzgesetzes. Der Bericht müsse jährlich bis zum 30. Juni von der Bundesregierung veröffentlicht werden. In den vergangenen Jahren sei diese Frist nicht eingehalten und Berichte teilweise mit einem Jahr Verspätung veröffentlicht worden. Auch 2024 sei die gesetzliche Frist bereits verstrichen, ohne dass der Bericht veröffentlicht wurde.

Verwendete Quellen: Mitteilung der DUH, Greenpeace, Süddeutsche Zeitung

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