Woher der Honig stammt, ist oft schwer zu sagen: Auf dem Glas stehen nur vage Bezeichnungen. Supermarktkund:innen bekommen aber demnächst genaueren Durchblick.
Es gibt ihn „zart-fließend“ oder „cremig-streichzart“: Bei Honig stehen manche Eigenschaften ganz genau auf den Gläsern. In puncto Herkunft heißt es auf den Etiketten bisher aber oft nur: Mischung „aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Solche vagen Angaben müssen bald konkreter werden.
Was sich konkret bei Honig ändert
Auf Gläsern und Etiketten müssen künftig die Namen aller Ursprungsländer aufgeführt werden, wenn es mehrere sind. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor, der der Bundesrat im Oktober zustimmte. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte moniert, so eine Information sage nicht mehr aus als „Herkunft: Planet Erde“. Etwas konkreter sind schon Angaben wie „aus Lateinamerika“ oder „Chile, Guatemala und Uruguay“.
In Kraft treten soll die Neuregelung am 14. Juni 2026, wie das Ministerium erläuterte. Dabei kann Honig, der bis zum Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wird, noch abverkauft werden. Künftig müssen die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge ihres Anteils angegeben werden und zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Ein einziges Ursprungsland ist wie bisher ohne Prozentzahl anzugeben, also etwa „Honig aus Deutschland“. Damit wird eine EU-Richtlinie national umgesetzt.

Es sind jedoch Ausnahmen möglich. Wie die EU-Staaten bereits nach der vorläufigen Einigung im Januar mitteilten, können einzelne Länder entscheiden, dass nur die vier größten Anteile angegeben werden müssen, solange diese mehr als 50 Prozent der Mischung ausmachen. Auf diese Ausnahmeregelung verzichtet Deutschland. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm, auf denen eine lange Auflistung gegebenenfalls keinen Platz hat. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Honigerzeugung in Deutschland deckt Nachfrage nicht
Minister Alois Rainer (CSU) hatte bereits zur Vorlage der Verordnung deutlich gemacht: „Mit der genauen Ursprungsangabe ist bei jedem Glas Honig klar, woher der Honig kommt. Das ist die Transparenz, die wir brauchen.“ Eine klare Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher sorge für Fairness im Wettbewerb und erleichtere es, sich für heimische Produkte zu entscheiden.
Hintergrund von Honigmischungen ist auch, dass die heimische Erzeugung die Nachfrage nicht deckt. Der Selbstversorgungsgrad sank im vergangenen Jahr auf 37 Prozent, wie aus Daten des Ministeriums hervorgeht. Importiert wurden 72.600 Tonnen. Wichtigste Herkunftsländer nach Menge waren die Ukraine (22 Prozent), Argentinien (14 Prozent), Rumänien und Mexiko (jeweils 7 Prozent).
Nach Branchenangaben sichert das Mischen von Honigen unterschiedlicher Herkunft ein verlässliches Produkt in Geschmack, Konsistenz und Qualität. Mit der Qualität hätten die neuen genaueren Kennzeichnungen aber nichts zu tun, erläuterte der Honig-Verband der Importeure und Abfüller schon im September. „Schließlich produzieren immer Bienen den Honig – unabhängig von Landesgrenzen.“
Foodwatch: Änderung „längst überfällig“
Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann sagte zu den Neuregelungen im September: „Eine transparente Herkunftskennzeichnung bei Honig ist längst überfällig.“ Verbraucher:innen wollten wissen, wo ihr Essen herkommt. „Egal, ob Honig oder jedes andere Produkt: Die Herkunft der Hauptzutaten sollte eine Pflichtangabe auf allen Lebensmittelpackungen sein.“ Konsequente Kontrollen müsse es gegen „Honigpanscherei“ etwa mit Zuckersirup geben.
Der Deutsche Imkerbund lobte in einer Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesrates im Oktober, dass Verbraucher:innen durch die neue Regelung endlich nachvollziehen könnten, woher der Honig im Supermarkt stammt. Zugleich betonte er die Vorzüge von regionalem Honig – ein Naturprodukt, dessen Herstellung auch zur Bestäubung vieler Kulturpflanzen beiträgt.
Weitere Quelle: EU-Richtline 2024/1438, Grunddrucksache 418/25 (Tagesordnungspunkt Bundesrat)
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