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Macron entschlossen: Recht auf Abtreibung soll in EU-Grundrechtecharta

Schwierige Lage für Schwangerschaftsabbrüche
Foto: © Chanintorn.v – stock.adobe.com

Dass Frankreich die Freiheit auf Abtreibung in der Verfassung verankert, hat für Furore gesorgt. Nun will Präsident Macron noch einen Schritt weitergehen.

Der französische Präsident Emmanuel Macron will das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufnehmen lassen. Frankreich sei nun das einzige Land der Welt, dessen Verfassung das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich schütze, sagte er am Freitag bei der offiziellen Besiegelung des Gesetzes in Paris. 

„Und wir werden erst dann Ruhe finden, wenn dieses Versprechen überall auf der Welt eingelöst wird. Wir werden diesen Kampf auf unserem Kontinent führen, in unserem Europa, wo reaktionäre Kräfte zuerst und immer wieder die Rechte der Frauen angreifen, bevor sie dann die Rechte von Minderheiten, Unterdrückten und alle Freiheiten attackieren.“

Deswegen solle die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in die Charta der Grundrechte der EU aufgenommen werden. Die EU-Grundrechtecharta ist für alle Staaten der Europäischen Union außer Polen verbindlich. 

Frankreich geht einen Schritt weiter als Deutschland

Die beiden französischen Parlamentskammern hatten am Montag mit breiter Mehrheit dafür gestimmt, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern. Utopia berichtete.

Premierminister Gabriel Attal sprach vor der Abstimmung von einer „moralischen Schuld“ gegenüber allen Frauen, die gelitten hätten. „Uns verfolgen das Leiden und die Erinnerung an so viele Frauen, die jahrzehntelang darunter gelitten haben, nicht frei sein zu können“, betonte er und freute sich über den „erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes“.

In Frankreich sind Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche bereits seit 1975 straffrei. Mittlerweile können Schwangere in Frankreich bis zur 14. Woche abtreiben, die Kosten übernimmt die Krankenkasse. In Deutschland bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die sich die schwangere Person zuvor beraten lässt.

In der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP gibt es aber Überlegungen, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. 

Wichtiges Signal in andere Länder

Viele feierten die Abstimmung in Frankreich als wichtiges Symbol, weil weltweit die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch teils deutlich eingeschränkt werden. In den USA kippte das Oberste Gericht der USA vor knapp zwei Jahren das bundesweit geltende Recht auf Abtreibung.

In Polen war 2021 nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn ein ungeborenes Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Der neue Ministerpräsident Donald Tusk will das Abtreibungsrecht jedoch wieder lockern.

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