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Nach Klage: Stadt gewinnt gegen McDonald’s

Stadt gewinnt Klage gegen McDonald's
Foto: CC0 Public Domain / unsplahs - Brett Jordan

Im Streit um Einwegverpackungen von to-go-Essen zwischen der Stadt Tübingen und McDonald’s hat das Bundesverwaltungsgericht nun ein Urteil gefällt. Oberbürgermeister Boris Palmer ist zufrieden.

Die Stadt Tübingen gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen McDonald’s. Sie darf nun eine Steuer auf Einweggeschirr und andere Einwegverpackungen erheben, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. 

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) nannte den Tag des Urteils einen „tollen Tag für Tübingen und für den Klimaschutz allemal“.

Mannheim hatte McDonald’s zunächst Recht gegeben

Geklagt hatte die Betreiberin einer Leipziger Filiale der Fast-Food-Kette, mit Unterstützung des Konzerns, gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung. In einer vorherigen Gerichtsentscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim noch im Sinne der Kläger:innen entschieden. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied anders. 

440 Unternehmen in Tübingen müssen Steuer zahlen

Seit Beginn 2022 müssen Verkäufer:innen von Essen und Getränken in Tübingen Steuern für Einwegverpackungen zahlen. Pro Stück Einwegverpackung, wie beispielsweise für einen Becher, sind es 50 Cent. Für eine „Einmahlzeit“ insgesamt jedoch höchstens 1,50 Euro. 

Laut Angaben der Stadt Tübingen betrifft diese Steuer 440 Unternehmen. Da der Rechtsstreit bis dato noch lief, hat die Stadt bisher noch keine Steuer-Zahlungen eingefordert. 

McDonald’s wartet schriftliches Urteil ab

McDonald’s zeigte sich unzufrieden mit der Entscheidung. „Aktuell gilt es nun erst einmal, noch die schriftliche Begründung des Gerichts abzuwarten“, gab das Unternehmen bekannt. Der Konzern kündigte jedoch bereits an, dass die Betreiberin der Leipziger Filiale gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde erwäge.

Tübingen darf örtliche Steuern erlassen

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Stadt Tübingen durchaus die Kompetenz habe, diese Art der Steuer zu verhängen. Die Begründung: To-go-Nahrung werde „typischerweise“ schnell gegessen und bliebe meistens im Gemeindegebiet. Demnach handelt es sich um eine örtliche Steuer

Auch konnte das Gericht keinen Widerspruch mit nationaler Gesetzgebung finden. Stattdessen hätten sowohl der Bund als auch die Stadt das selbe Ziel – Abfälle zu vermeiden. 

Umwelthilfe ruft auf, Erfolgsmodell Tübingen zu folgen

Vor einem bundesweiten Flickenteppich hatten McDonald’s Anwält:innen gewarnt, sollte die Stadt gewinnen. Anwalt Peter Bachmann schätzt: „Es wird mindestens 80 Kommunen geben, die Verpackungssteuersatzungen erlassen“. Für national tätige Unternehmen, wie McDonald’s, sei das nicht zu bewerkstelligen. 

Die Umwelthilfe stattdessen rief andere Städte und auch Gemeinden auf, dem „Tübinger Erfolgsmodell“ zu folgen. So könnten sie zudem den Druck auf Bundesministerin Steffi Lemke (Grüne) erhöhen, eine nationale Einweg-Steuer für nicht wiederverwendbare Essensverpackungen zum Mitnehmen zu verhängen.

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