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Netflix, Spotify, Instagram: Netzanbieter stellen bestimmten Service ein

Netflix, Spotify, Instagram: Netzanbieter stellen bestimmten Service ein
Foto: CC0 / Unsplash / Deeksha Pahariya (links), Sara Kurfeß (rechts)

Bislang konnten Telekom- und Vodafone-Kund:innen bestimmte Apps nutzen, ohne sich um ihr Datenvolumen sorgen zu müssen. Das verstößt jedoch gegen geltendes EU-Recht und ändert sich nun.

Die Netzanbieter Telekom und Vodafone boten lange Zeit sogenannte Zero-Rating-Tarife an. Dabei können Kund:innen bestimmte Dienste nutzen, ohne dass die dafür notwendigen Daten vom vertraglich geregelten Datenvolumen abgezogen werden. Darunter fallen zum Beispiel Netflix, Spotify und Instagram. Das ist nur mehr bis 31. März 2023 möglich – mit Ablauf ändern sich auch die angebotenen Tarife.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale forderte bereits 2017, diese Praxis zu verbieten. Schließlich verstoße sie gegen die seit 2016 geltende Netzneutralität. Damit ist gemeint, dass der Zugang zu Diensten im Internet gleichermaßen offen, frei und neutral geregelt ist. Können bestimmte Dienste jedoch genutzt werden, ohne dass Kund:innen dabei Datenvolumen verbrauchen, werden diese im Gegensatz zu anderen klar bevorteilt.

Dies untergräbt laut der Verbraucherzentrale auch die Rechte von Nutzer:innen und schränkt ihre Auswahlmöglichkeiten ein. Aus diesen Gründen untersagte die Bundesnetzagentur im April 2022 die Zero-Rating-Praxis von Vodafone und Telekom. Sie räumte den Anbietern jedoch eine lange Übergangsfrist ein, die jetzt ausläuft.

Zero-Rating von Telekom und Vodafone: Verstoß gegen EU-Recht

Bislang bot die Telekom den StreamOn-Dienst und Vodafone den sogenannten Vodafone-Pass an. Beide Angeboten warben damit, dass Kund:innen kooperierende Apps ohne den Verlust von Datenvolumen nutzen können. Beide Anbieter kooperierten dafür unter anderem mit Netflix, Amazon Prime, Disney+, WhatsApp, Instagram, Spotify, Facebook und zahlreichen weiteren Chat-, Musik- und Videodiensten, sowie sozialen Medien.

Gegen Aspekte des Vodafone Pass hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale zunächst geklagt. Die Klage wurde schließlich vom Europäischen Gerichtshof bearbeitet, der zum Schluss kam, das jegliche Zero-Rating-Angebote gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Seit Juli 2022 dürfen Anbieter derartige Angebote also nicht mehr neu verkaufen.

Kund:innen, die schon vorher über die Angebote verfügten, können diese noch bis zum 31. März 2023 nutzen. Dann sollen auch diese deaktiviert werden.

Was ändert sich jetzt?

Auf ihren Webseiten vermitteln Telekom und Vodafone ihren Kund:innen, sie müssten ihre Zero-Rating-Angebote nun aufgrund der Anordnung des Europäischen Gerichtshofes einstellen. Im April 2022 erklärte Telekom bereits gegenüber dem Spiegel, dass man das Ende des Zero-Rating-Angebots für „die rund vier Millionen zufriedene Nutzer und die nahezu 500 StreamOn-Partner“ sehr bedauere.

Als Ausgleich zum Wegfall des StreamOn-Angebots richtete Telekom letztes Jahr laut dem Standard ein neues Tarifmodell ein, das Nutzer:innen höhere Datenvolumina zu niedrigeren Preisen zugesteht. Es gilt seit dem 1. Juli 2022. Auch Vodafone reagierte 2022 mit einem neuen Tarifangebot, das den Wegfall des Vodafone Passes ersetzen soll. Nutzer:innen erhalten dabei teilweise 25 Prozent mehr Datenvolumen zu gleichen Preisen. Das Angebot gilt seit dem 1. Juni 2022.

Laut der Verbraucherzentrale stellen die Netzanbieter das Ende von Zero-Rating-Optionen häufig als Nachteil für die Kund:innen dar. Jedoch sei das Gegenteil der Fall: Aufgrund der Zero-Rating-Angebote schränkten Anbieter ihre Internettarife und das dabei verfügbare Datenvolumen von vornherein ein. Zusätzliche Datenkontigente waren oft mit hohen Preisen verbunden. Aus finanziellen Gründen hatten Kund:innen dann teilweise keine andere Wahl, als die Dienste der Zero-Rating-Optionen zu nutzen. Eine solche Praxis schränke die Auswahlmöglichkeiten der Nutzer:innen stark ein.

Mit den neuen Tarifmodellen von Telekom und Vodafone bekommen Kund:innen hingegen generell ein höheres Datenvolumen und können dann selbst entscheiden, für welche Dienste sie dies nutzen möchten. Dies könnte den Wettbewerb beleben.

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