In der Textilindustrie werden immer wieder neue, unverkaufte Kleidungsstücke zerstört. Ein neues Gesetz soll nun dagegen Abhilfe schaffen. Für manche ist die Verordnung aber noch nicht streng genug.
Am Montag einigten sich die EU-Länder in Brüssel auf die sogenannte Ökodesign-Verordnung. Demnach soll es in Zukunft weitgehend verboten sein, fabrikneue Textilien und Schuhe in Europa zu vernichten, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Das neue Gesetz soll laut dem deutschen Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold (Grüne) dafür sorgen, dass „Europa bei den zentralen Gütern des täglichen Gebrauchs Nachhaltigkeit zum Standard macht.“ Für kleine bis mittelgroße Unternehmen sind laut Medienbericht Ausnahmen in der Verordnung vorgesehen.
Das ist in der neuen Verordnung festgehalten
Mit dem neuen Gesetz möchte die EU gegen die Verschwendung von Ressourcen in der Textilbranche vorgehen. Vor allem in der Fast-Fashion-Industrie werden Kleidungsstücke und Schuhe in großen Massen produziert und dann teilweise zerstört, weil sie nicht verkauft wurden. Dieses Vorgehen hat laut EU in den letzten Jahren durch den Onlinehandel zugenommen.
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass in Zukunft in der EU nur noch Gegenstände verkauft werden dürfen, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind. Zudem sollen Verbraucher:innen anhand eines „digitalen Produktpasses“ Auskunft zum Thema Nachhaltigkeit bekommen.
Laut Medienbericht beurteilt Giegold die Verordnung als noch nicht streng genug. Ihm zufolge seien schärfere Vorschriften sinnvoll, „um zu sichern, dass diese Standards auch in Zukunft immer höher sind als das, was wir in anderen Teilen der Welt sehen.“
Sobald sich das Europaparlament und die Mitgliedsländer auf eine gemeinsame Ausführung des Gesetzestextes geeinigt haben, wird die neue EU-Verordnung wirksam.
Erste Ökodesign-Regeln schon länger in Kraft
Bereits im November vergangenen Jahres stimmten die EU-Länder über Ökodesign-Regeln ab. Damals wurden Hersteller von Handys, Smartphones und Tablets verpflichtet, sieben Jahre lang Ersatzteile für Verbraucher:innen zur Verfügung zu stellen – darunter fallen Displays und Akkus. Außerdem müssen Hersteller fünf Jahre lang Informationen über mögliche Reparaturen und Softwareupdates der Geräte anbieten. Diese Verordnungen gelten für einige Geräte bereits seit März 2021. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die neuen Regeln im November einen Weg „raus aus der Wegwerfgesellschaft“.
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