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„Nutella-Prinzip“: Umwelthilfe feiert Gerichtserfolg gegen die Bundesregierung

Umwelthilfe feiert Gerichtserfolg gegen die Bundesregierung
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe und der BUND haben vor Gericht gegen die Bundesregierung geklagt – mit Erfolg. Die zuständigen Minister:innen haben in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu wenig Klimaschutz betrieben, heißt es.

Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu drücken. Das entschied das Gericht am Donnerstag nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND. Es ließ eine Revision zu.

Die Verbände waren vor Gericht gezogen, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Minister:innen nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde.

Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.

DUH: „Ein klimapolitisches Desaster“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH kommentiert den Erfolg vor Gericht: „Drei Mal hat der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlt. Mit der aktuell völlig kopflosen und verantwortungslosen Gebäudepolitik von Kanzler Scholz, Bauministerin Geywitz und Klimaminister Habeck steuert Deutschland auf eine riesige Zielverfehlung zu, die nicht nur ein klimapolitisches Desaster ist, sondern auch in Kauf nimmt, dass Millionen Menschen in Deutschland ihre Energiekosten nicht mehr werden bezahlen können. Jetzt schiebt das Gericht dieser politischen Fehlleistung einen Riegel vor und zwingt die Bundesregierung ein echtes Sofortprogramm vorzulegen nach dem ‚Nutella-Prinzip‘: Was drauf steht muss auch drin sein.“

Dazu gehören laut Metz Maßnahmen wie etwa die Sanierung der schlechtesten Gebäude zuerst, eine Sanierungsoffensive für Kitas und Schulen sowie ein klimazielkompatibler Neubau.

Klimaschutz-Urteil: Bundesregierung prüft Revision

Die Bundesregierung prüft nun, in Revision zu gehen. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium von Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: „Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.“

Auch das Bauministerium erklärte: „Wir respektieren selbstverständlich die Urteile des Oberverwaltungsgerichts und werten sie sofort aus, sobald sie vorliegen.“ Das weitere Vorgehen werde geprüft, wenn die Begründung vorliege.

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