Achtung vor vermeintlichen Händlern, die den Online-Bezahldienst Paypal für Phishing missbrauchen. Die Verbraucherzentrale Hamburg sowie die Polizei warnen vor eine perfiden Masche der Betrüger:innen.
Das Bezahlen mit Paypal stufen viele Verbraucher:innen instinktiv als sicher ein, weil sie den Käuferschutz des Bezahldienstes kennen. Allerdings gilt dieser nicht für die Option „Geld an Freunde senden“. Und das nutzen jüngst immer mehr Fake Shops aus, warnen Polizei und die Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Fake Shops bieten zur Zahlung einen Paypal-Link an, der so konfiguriert ist, dass neben dem Kaufbetrag auch die Option „Geld an Freunde senden“ voreingestellt ist. Sie wird auch durch ein Geschenk-Symbol gekennzeichnet. Wer aber nicht genau hinschaut und mit dieser Option Geld überweist, sieht es nie wieder.
Paypal: „Artikel oder Dienstleistung bezahlen“ ist wichtig
Die Paypal-Option mit Käuferschutz heißt „Artikel oder Dienstleistung bezahlen“. Nur wer damit zahlt, kann bei Problemen sein Geld zurückfordern.
Am besten ist es aber natürlich, gar nicht erst auf einen Fake Shop hereinzufallen. Den vermeintlichen Händlern aus dem Weg gehen kann man oft schon dadurch, extrem günstige Angebote für beliebte und hochwertige Produkte direkt wegzuklicken.
Wer auf einen Fake-Shop hereingefallen ist, vorab überwiesen oder die falsche Paypal-Option gewählt hat, sollte auf jeden Fall Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Weitere Tipps geben Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Webseiten.
Tipps der Verbraucherzentrale
Grundsätzlich ist es laut Verbraucherzentrale ratsam, vor jeglichen Bestellungen das Impressum eines Shops zu checken. Ist dies nicht ordnungsgemäß, also fehlen dort wichtige Angaben über den Vertragspartner, oder fehlt es in Gänze, sollte man von einem Kauf absehen.
Gütesiegel wie beispielsweise Safer Shopping und Trusted Shops können ebenfalls ein Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit eines Shops sein. „Auf deren Webseiten können Sie die Internetadresse des Verkäufers direkt eingegeben und überprüfen, ob das Siegel tatsächlich auch vergeben wurde.“
Außerdem empfiehlt die Verbraucherzentrale: „Zahlen Sie bei Bestellungen im Internet möglichst nicht per Vorkasse (Überweisung, Kreditkarte), sondern immer erst nach dem Erhalt der Ware oder mittels Einzugsermächtigung.“
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