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Rechner hochfahren: Ist das schon Arbeitszeit?

Arbeitszeit
Foto: CC0 / Unsplash / LinkedIn Sales Solutions

Ab wann beginnt der Arbeitstag? Seit einem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung ist das eine zentrale Frage. Ein Jurist beantwortet sie.

Auch Vorbereitungszeit zählt als Arbeitszeit, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Vorbereitungszeit wird in der Fachsprache des Arbeitsrechts Rüstzeit genannt. Das sei die Zeit, die Menschen notwendigerweise brauchen um eine Arbeit vorzubereiten, so Meyer.

Hochfahren des Rechners zählt als Arbeitszeit

Das Hochfahren des Rechners zählt also als Arbeitszeit. Der Dienst beginnt dann, „wenn Sie den Startknopf drücken“, sagt Meyer. Das gilt unabhängig davon, wie lange der PC braucht um hochzufahren und ob die Arbeitnehmer:innen im Büro oder Homeoffice arbeiten.

In anderen Arbeitsbereichen zählen andere Tätigkeiten als Arbeitsbeginn. „Wenn man sich zum Beispiel in einem Stahlwerk die feuerfeste Kleidung anziehen muss, dann ist diese Umkleidezeit natürlich auch Arbeitszeit“, betont der Anwalt. Denn die Arbeitnehmer:innen ziehen diese Kleidung im Interesse ihrer Arbeitgeber:innen an.

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung von 2019

Was als Arbeitszeit zählt und was nicht, ist derzeit eine relevante Frage in Deutschland. Denn künftig müssen Arbeitnehmer:innen in Deutschland ihre Arbeitszeit genau festhalten. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu im April einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt.

Es folgt damit dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 zur Arbeitszeiterfassung. Es verpflichtet Arbeitgeber:innen fortan zu einer „objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung“.

Für diesen juristischen Vorschlag besteht ein Umsetzungszwang für die Mitgliedstaaten der EU, so auch für Deutschland. Das Bundesarbeitsministerium hat diese Vorgabe nun in ein Gesetz gegossen. In den kommenden Tagen und Wochen wird sich zeigen, wie mit dem Gesetzesentwurf umgegangen wird.

Auch Fahrt zu Kund:innen kann als Arbeitszeit gelten

In Fällen, in denen die Arbeitszeit künftig über ein Computer-Programm erfasst wird, geschieht das erst, wenn der PC eingeschaltet ist. Um die Vorbereitungszeit mit einzukalkulieren, schlägt Meyer deshalb beispielsweise eine Regelung vor, bei der Arbeitgeber:innen eine „pauschale Rüstzeit von beispielsweise zwei oder drei Minuten für das Hochfahren des PCs“ annehmen. Diese Zeit kann dann zur erfassten Arbeitszeit hinzugefügt werden.

Der Arbeitstag beginnt nicht immer im Büro oder im Homeoffice. Auch weiter entfernte Fahrten zu Kund:innen können als Arbeitszeit gelten. Dauert die Fahrt länger „als ins Büro zu kommen, ist die Differenz ebenfalls Arbeitszeit“, erklärt der Anwalt.

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