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Rente, Bahn, Sommerzeit: Das ändert sich im März

Das ändert sich im März
Foto: Christian Charisius/dpa

Viele Rentner:innen müssen sich auf Einbußen einstellen – und es wird im neuen Monat an der Uhr gedreht. Für Bahnreisende gibt es hingegen eine gute Nachricht.

Der Frühling beginnt und bringt im März ein paar Änderungen für Verbraucher:innen. Insbesondere bei der Rente und auf der Schiene tut sich etwas. Ein Überblick:

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner:innen

Während sich für viele Arbeitnehmer:innen die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentner:innen aus. Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Zusatzbeiträge fällig. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.

Neuer Bundestag kommt zusammen 

Spätestens am 25. März muss der neue Bundestag zusammentreten. Denn nach der Wahl am 23. Februar muss der neue Bundestag nach Artikel 39 des Grundgesetzes spätesten am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In der Sitzung wählen die Abgeordneten eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine:n Stellvertreter:in.

Umstellung auf die Sommerzeit

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.

Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland

Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein. So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock einfahren. 

Der Berliner Tiefbahnhof bleibt im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt, an einem verlängerten Wochenende (21.-24. März) werden allerdings alle acht Gleise gesperrt, so die Bahn. 

Neues Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Ab März müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen. Wie der ADAC informiert, ist das blaue Kennzeichen ab dem 1. März ungültig, gebraucht wird ein grünes. Die Farbe wechselt jedes Jahr. 

Ein falsches Schild bedeutet für die Fahrerin oder den Fahrer: Kommt es zu einem Unfall, müssen sie den gesamten Schaden tragen und machen sich zudem strafbar. Die Kennzeichen gibt es dem ADAC zufolge online beim Versicherer ab etwa 45 Euro.

Fäll- und Schnittverbot

Gärtner zieht es in diesen Tagen wieder nach draußen, aber aufgepasst: Ab dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot. Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden – zum Schutz der Wildtiere.

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