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„Schwarzes Gold“: Wo Diebe im großen Stil Beeren klauen

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Foto: CC0 Public Domain - Unsplash/ Green Prophet

Patrouillen zum Schutz von Heidelbeergebieten – das gibt es im Sommer in den ostfranzösischen Vogesen. Kriminelle haben es auf das „schwarze Gold“ der Gebirgsregion abgesehen. Die Regeln sind strikt.

Behörden gehen in den ostfranzösischen Vogesen verstärkt gegen das illegale Pflücken von Heidelbeeren vor. Es sind in diesem Bereich organisierte Banden aktiv, die seit Jahren an Bedeutung gewinnen, wie die französische Behörde für Biodiversität (OFB) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage bestätigte.

Patrouillen sollen Heidelbeeren vor Diebstahl schützen

Die elsässische Regionalzeitung „Les Dernières Nouvelles d’Alsace“ (DNA) berichtete unlängst, dass Mitarbeiter:innen der Waldbehörde ONF, des Naturschutzgebiets Tanet-Gazon du Faing westlich von Colmar und andere Behördenvertreter:innen gemeinsam auf Patrouille gehen. Ziel dabei sei es, Heidelbeergebiete zu schützen und mögliche Verstöße aufzuspüren.

Das „L’or noir“ („Schwarze Gold“) der Vogesen, wie die Heidelbeeren auch genannt werden, ist dem Bericht zufolge begehrt. Kriminelle Banden seien auf mehreren Ebenen organisiert, mit einer Führung und Mittelsmännern. Die Pflücker:innen seien häufig eingewanderte Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, schrieb das Blatt unter Berufung auf Mitarbeitende des Office National des Forêts (ONF). Es habe bereits Festnahmen in den Vogesen gegeben.

Heidelbeeren pflücken in Vogesen: bis zu fünf Liter pro Person erlaubt

Das Pflücken von Heidelbeeren und anderen kleinen Früchten im Wald ist in Frankreich streng geregelt. Nach Angaben des ONF können in öffentlichen Wäldern bis zu fünf Liter pro Person gepflückt werden – falls in dem Gebiet nicht andere Vorschriften gelten. Sogenannte Beerenkämme zum Sammeln der Früchte sind mancherorts nicht erlaubt.

Falls die zulässigen Mengen überschritten werden, drohen der Regionalzeitung „DNA“ zufolge Bußgelder – zunächst 135 Euro, von zehn Litern an sogar bis zu 45.000 Euro. Es sind bei schweren Verstößen auch Haftstrafen von bis zu drei Jahren möglich.

Regelung in Deutschland: geringe Mengen erlaubt

Im benachbarten Deutschland gibt es ebenfalls Regeln, die im Bundesnaturschutzgesetz verankert sind, wie das baden-württembergische Umweltministerium auf Anfrage mitteilte. Früchte dürfen demnach grundsätzlich in der Natur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf gepflückt werden.

Säckeweise Essbares abzuschleppen oder gar ohne zu fragen auf privaten Grundstücken zu ernten, ist nicht erlaubt. Verboten ist es laut Naturschutzgesetz etwa auch, wildwachsende Pflanzen ohne vernünftigen Grund herauszureißen oder Bestände zu verwüsten. Letzteres kann etwa durch die Beerenkämme geschehen. Drastische Fälle wie in den Vogesen sind hierzulande bislang aber nicht bekannt.

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