In Spanien gilt ein neues Tierschutzgesetz. Am 26. März stimmte das Parlament einem umfassenden Gesetzespaket zu. Doch den Stierkampf klammert die Regelung aus. Nicht nur deswegen regt sich Kritik.
Mit einer knappen Mehrheit wurde das ‚Gesetz zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren‘ vom spanischen Parlament angenommen, wie aus übereinstimmenden Medienberichten hervorgeht. Dieses sieht unter anderem Strafen für Tierquälerei vor und führt Mindeststandards für die Tierhaltung ein. Doch schon im ersten Paragraphen des Gesetzestextes werden nicht nur Versuchstiere, und Tiere in der Fleisch- und Milchproduktion, sondern auch Kampfstiere vom Geltungsbereich des neuen Tierschutzgesetzes ausgeschlossen.
Spanisches Tierschutzgesetz: Stierkampf bleibt unangetastet
Durch das neue Tierschutzgesetz ändert sich nichts am Stierkampf. Dieser gilt seit 2013 in Spanien offiziell als ‚immaterielles Kulturgut‘ und steht unter gesetzlichem Schutz. Beim tödlichen Stierkampf (‚corrida del torros‘), wie er immer noch auf dem spanischen Festland praktiziert wird, wird der Stier zuerst mit eisernen Lanzen schwer verletzt, um dann vor dem Publikum mit einem Dolchstoß getötet zu werden. Laut dem deutschen Tierschutzbund sterben auf diese Weise jedes Jahr mehr als zehntausend Stiere. Und auch beim sogenannten ‚blutlosen Stierkampf‘, der auf den Balearen die einzig legale Form der ‚corrida‘ ist, findet Tierquälerei statt: PETA berichtet davon, dass die Tiere mit Ketten, Wiederhaken und Gewichten systematisch gequält werden.
Da diese Praktiken weitererlaubt bleiben, kritisieren auch spanische Tierschützer:innen das neue Gesetz. Der Vorsitzende der spanische Tierschutzpartei PACMA (Partido Animalista con el Medio Ambiente), Javier Sánchez erklärte so im Rahmen einer Demonstration vor dem Parlament, das Gesetz schütze weiterhin „alle Tierquäler:innen und Ausbeuter:innen des Landes“.
Besserer Schutz für Haustiere
Das neue Tierschutzgesetz regelt insbesondere die Haltung von Haustieren: Hundehalter:innen müssen so künftig eine Schulung durchlaufen, ihre Tiere dürfen nicht länger als 24 Stunden alleingelassen werden. Tierquälerei wird zu einem Straftatbestand, der im Falle des Todes des Tieres, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Daneben werden, laut Mitteilung des spanischen Parlaments, unter anderem Regelungen zur Regulation des Wildtierbestandes neu eingeführt oder modernisiert. Auch die Einführung einer Zentralstelle, die die Einhaltung der Regelung überwacht und Statistiken führt, ist geplant.
Die für das Gesetz verantwortliche Sozialministerin Ione Belarra (Podemos) sieht das Gesetz als Anzeichen eines Sinneswandels in der spanischen Gesellschaft. „Das Gesetz hört auf die Gefühle von Millionen Menschen, die Tiere lieben und hüten“ erklärte sie in ihrer Parlamentsrede.
Allerdings regt sich auch Kritik: Der spanische Philosoph Fernando Savater sprach im Rahmen eines Tierrechtskongresses Tieren prinzipiell ab, Rechte zu besitzen. Der Biologe Miquel Capó sieht das prinzipielle Tötungsverbot von Haustieren als problematisch für den Tierschutz an: Wie er dem Mallorca Magazin gegenüber mitteilt, bedrohen freilaufende Katzen insbesondere auf den balearischen Inseln den Bestand von teils gefährdeten Tierarten. Wenn diese nicht mehr getötet werden dürfen, ergäben sich seiner Meinung nach „unübersehbare Kollateralschäden„ für das Ökosystem.
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