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Sparkasse verschickt Kündigungen an Tausende Kund:innen

Die Sparkasse
Foto: Pixabay / 652234

8600 Kund:innen der Mittelbrandenburgischen Sparkasse erwartet die Kündigung. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Auch andere Sparkassen haben in der Vergangenheit ähnlich reagiert.

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) hat übereinstimmenden Medienberichten zufolge Kündigungen an rund 8600 Kund:innen verschickt, da diese nicht den neuen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben.

Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021. Damals wurde entschieden, das Kontoinhaber:innen Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Konto- und Preismodellen von Sparkasse und Banken ausdrücklich aktiv zustimmen müssen.

Passiert das nicht, wird die ausbleibende Reaktion als Ablehnung – etwa der neuen AGB – gewertet. Die Folge: die Beendigung des Vertrages.

Was kann man tun, um Kündigung der Sparkasse zu stoppen?

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) schreibt, hatte die MBS seit Juli 2022 ihren Kund:innen unter anderem über die geänderten AGB informiert.

97 Prozent stimmten daraufhin zu, das entspricht rund 507.000 Kund:innen. Die verbleibende Kundschaft, die nun von der Kündigung betroffen ist, wurde laut RND mehrfach an die Zustimmungspflicht erinnert. Ihr Vertragsverhältnis endet demnach Ende Oktober wirksam, sollten die Angeschriebenen nicht doch noch aktiv werden – etwa auf der Website der MBS.

Und auch nach Ablauf der Kündigungsfrist wird das Konto nicht sofort geschlossen, so die Sparkasse. Kontoinhaber:innen können innerhalb von vier Wochen noch ihre Zustimmung durch eine aktive Nutzung ihres Privatgirokontos erteilen. Allerdings gilt dies laut RND nur für Einzelkonten. Bei Gemeinschaftskonten sehe die Regelung anders aus, da hier alle Kontoinhaber:innen aktiv zustimmen müssen.

Nicht das erste Mal, das Kündigungen verschickt wurden

Als aktive Nutzung gelten Kartenzahlungen mit der Sparkassen-Card, Bargeldeinzahlungen und -auszahlungen, Einrichten oder Ändern von Daueraufträgen sowie die Erteilung von Überweisungsaufträgen.

Es ist nicht die erste Meldung dieser Art. Nach dem Urteil des BGH soll zum Beispiel die Sparkasse Nürnberg rund 10.000 Kund:innen gekündigt haben, bei der Sparkasse Hannover seien es im dritten Quartal des vergangenen Jahres rund 9000 gewesen. Das berichtete das Handelsblatt.

Verwendete Quellen: RND, Tagesspiegel, Handelsblatt

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