Eine neue EU-Verordnung sorgt dafür, dass sich die Rechte von Bahnreisenden ändern. Auch das 49-Euro-Ticket ist davon betroffen. Was im Juni sonst noch neu ist – ein Überblick.
Die Rechte von Reisenden der Deutschen Bahn ändern sich kommenden Monat. Außerdem gibt es Änderungen bei der Corona-Warn-App und Mitarbeiter:innen in Apotheken streiken. Was im Juni ansteht:
Neue Regelungen bei der Bahn
Am 7. Juni tritt eine Neufassung der EU-Verordnung in Kraft, laut derer sich einige Rechte von Bahn-Reisenden ändern. Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Zielbahnhof an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden sogar 50 Prozent. Bisher hat dabei die Ursache für die Verspätung keine Rolle gespielt. Das ändert sich – in manchen Szenarien entfällt der Entschädigungsanspruch. So fällt dieser Anspruch beispielsweise bei außergewöhnlichen Umstände weg, die nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegen, etwa extreme Witterung, Menschen auf den Gleisen oder Kabeldiebstahl. Ob ein Wintereinbruch ebenfalls nicht im Entschädigungsanspruch eingeschlossen ist, ist noch nicht geklärt.
Mehr Informationen dazu: Neue Rechte für Bahnreisende treten in Kraft – Das gibt es zu beachten
Eingeschränkte Fahrgastrechte bei 49-Euro-Ticket
Wenn ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat oder komplett ausfällt, dürfen Passagiere einen anderen Zug nehmen. Sie müssen also nicht den Zug nehmen, für den sie ein Ticket haben. In so einem Fall ist es Reisenden mit einem Nahverkehrsticket sogar gestattet in einen ICE umzusteigen. Das gilt bisher auch noch für Reisen mit dem Deutschlandticket, auch als 49-Euro-Ticket bezeichnet. Durch die neue Bahn-Verordnung, die am 7. Juni in Kraft tritt, ist das jedoch nicht mehr möglich.
Ab dem Zeitpunkt gilt der Fahrschein als „Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“. Damit profitieren Inhaber:innen nicht mehr vom Umsteigerecht. Sie dürfen auch bei einer Verspätung nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.
Dennoch bleibt die Möglichkeit einer Entschädigung, wenn der Regionalzug mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Reiseziel ankommt. In diesem Fall erhalten Passagier:innen eine pauschale Entschädigung von 1,50 Euro. Da die Bahn jedoch erst ab einem Gesamtwert von vier Euro eine Auszahlung tätigt, erhalten Inhaber:innen des Deutschlandtickets erst eine Entschädigung, wenn sie im Monat drei Ankunftsverspätungen von über einer Stunde nachweisen können.
Corona-Warn-App geht in den Ruhemodus
Am 1. Juni geht die Corona-Warn-App in einen Schlafmodus. Ab dem Zeitpunkt können Nutzer:innen die App weiterhin auf dem Smartphone behalten, um beispielsweise elektronische Impfzertifikate zu nutzen. Regelmäßige Aktualisierungen wird es jedoch nicht mehr geben. Auch kann die App in App-Stores – wie dem Apple AppStore oder dem Google Play Store – nicht mehr heruntergeladen werden.
Mehr Informationen: Corona-Warn-App bald im „Schlafmodus”: Wichtige Funktion bleibt nutzbar
Apotheken-Mitarbeiter:innen streiken
Am 14. Juni werden deutschlandweit alle Apotheken geschlossen bleiben. Laut einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) schließen die Apotheken aus Protest. Nur vereinzelte Notdienstapotheken werden an dem Tag demnach öffnen. Damit reagieren die Apotheken-Mitarbeiter:innen auf „gesundheitspolitische Entscheidungen der Bundesregierung“, heißt es. Die Menschen haben demnach mit Lieferengpässen, Personalnot und einer seit Jahren bestehenden Unterfinanzierung zu kämpfen. Weil die Bundesregierung in ihren Gesetzesvorhaben immer wieder die Probleme der öffentlichen Apotheken übergehe, destabilisiere sie die Arzneimittelversorgung in Deutschland, erklärt die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening.
Energiepauschale für Renter:innen
Renter:innen, die Anspruch auf die Energiepauschale haben und diese noch nicht erhalten haben, können bis zum 30. Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Die Pauschale erhält nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung, wer am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat.
Kulturpass für Jugendliche
Der Zugang zu Kulturangeboten kann Jugendlichen, die im Jahr 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, durch einen sogenannten Kulturpass ermöglicht werden. Besitzer:innen des Passes erhalten ein Budget von 200 Euro, das sie unter anderem für Eintrittskarten, Bücher und CDs einsetzen können. Interessent:innen können sich ab Juni auf der Homepage registrieren. Das Geld können die Besitzer:innen dann innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeben.
Mit Material der dpa
** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.War dieser Artikel interessant?