Der Bundesgerichtshof hat diffuse Abschluss- und Vermittlungskosten in Riester-Verträgen für rechtswidrig erklärt. Riester-Sparer:innen haben jetzt mehrere Optionen, sich zu wehren.
Zu diffuse Vertragskosten für Riester-Sparer: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine umstrittene Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riester-Altersvorsorgemodell einer Sparkasse in Bayern für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 290/22).
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die mehrere Verfahren zu solchen Klauseln angestoßen hat, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Worum geht es im Riester-Urteil?
Nähert sich die Ansparphase in einem Riester-Sparvertrag mit einer Bank ihrem Ende, erhalten Verbraucher:innen meist ein oder mehrere Vertragsangebote, aus denen hervorgeht, wie hoch die Rente sein und welcher Versicherer diese auszahlen wird. Für den Abschluss dieser Verträge sollen sie jedoch neu anfallende Kosten bezahlen.
Über deren Höhe wurden die Kund:innen und Kunden in ihrem Sparvertrag aber nicht transparent informiert. Die entsprechende Klausel im Sparvertrag stufte der BGH in einem konkreten Fall (Sparkasse Günzburg-Krumbach) als rechtswidrig ein. Nach dem aktuellen Urteil lohnt es sich auch für Kund:innen anderer Kreditinstitute, sich gegen diese Kosten zu wehren.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Prüfe die Regelung deines Vertrages zur Auszahlungsphase. Enthält der Vertrag schwammige Angaben über anfallende Kosten, kannst du dich gegen diese Kosten wehren. Am besten, bevor du das Verrentungsangebot annimmst. Bei der Einschätzung helfen können zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
Jetzt gibt es folgende Optionen:
- Das Verrentungsangebot unter Vorbehalt annehmen
Du nimmst das Angebot zwar an, vermerkst vor Vertragsabschluss allerdings handschriftlich, die geltend gemachten Kosten nur unter Vorbehalt zu zahlen. Teile deinem Kreditinstitut deinen Ärger über die unerwarteten (hohen) Kosten mit und verweise auf die eindeutige BGH-Rechtsprechung.
- Eine Nachbesserung des Verrentungsangebots fordern
Du forderst den Anbieter auf, ein neues Angebot vorzulegen. Je nach ursprünglicher vertraglicher Vereinbarung kannst du gezielt die Berechnung einzelner Kostenarten zurückweisen.
- Verrentungsangebot nicht annehmen
Nimm das Verrentungsangebot nicht an, wird die Ansparphase weitergeführt.
- Anwalt einschalten
Du schaltetst eine Schlichtungsstelle ein, etwa den Versicherungsombudsmann, und informierst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
- Vertrag kündigen
Du kannst auch deinen Vertrag kündigen, allerdings ist dies “förderschädlich”. Das bedeutet, dass alle staatlichen Zuwendungen einbehalten werden. Du erhälst dann die Summe, die sie angespart haben.
Was können Betroffene tun, die ein Angebot mit hohen Kosten für eine Rentenzahlung bereits angenommen haben?
- Erstattung fordern
Auch wenn ein Versicherungsangebot bereits angenommen wurde, ist es sinnvoll, eine Erstattung der Kosten zu fordern. Da Sparer:innen sich bezüglich der Kosten aber bereits einverstanden erklärt haben, ist derzeit noch ungewiss, ob die Bank einlenken muss.
- Erstattung sämtlicher vom Versicherer erhaltenen Zuwendungen (Provisionen) fordern
Auch ein Kompromiss ist denkbar. Er könnte darin bestehen, dass das Kreditinstitut sämtliche Provisionen und sonstige Zuwendungen, die es vom Versicherer für die Vermittlung des Verrentungsangebotes erhalten hat, an dich über eine Rentenerhöhung zurückzahlt.
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