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Vegane Fleischerei muss Produkte umbenennen – mit einer Ausnahme

Vegane Fleischerei muss Produkte umbenennen - mit einer Ausnahme leberkäse fisch fleisch
Foto: CC0 Public Domain - Unsplash/ charlesdeluvio (bearbeitet)

Darf eine Seitan-Salami Salami heißen? Nein, sagt eine EU-Verordnung. Die Vegane Fleischerei in Dresden wurde nun aufgefordert, einige ihrer Produkte umzubenennen. Bei einem Gericht darf der Name unverändert bleiben, obwohl er an Fleisch erinnert.

Wenige Wochen nach Eröffnung des veganen Lebensmittelgeschäfts Die Vegane Fleischerei in Dresden haben Mitarbeiter:innen der Lebensmittelüberwachung die Bezeichnung einiger veganer Produkte bemängelt. Hierbei handle es sich um etwa zwölf vegane Produkte, teilte Nils Steiger, einer der vier Gründer des Ladens am Mittwoch auf Anfrage mit. Zuvor hatte die Sächsische Zeitung darüber berichtet.

Neue Produktnamen sollen nah am Original bleiben

Die Kennzeichnungsregelung der EU schreibt vor, dass Lebensmittel so zu bezeichnen sind, dass Verbraucher:innen bei ihrem Einkauf eine qualifizierte Wahl treffen können und insbesondere nicht über die Eigenschaften veganer und vegetarischer Lebensmittel getäuscht werden.

Eine Regelung, die Steiger nicht so wirklich nachvollziehen könne, allerdings auch nicht dagegen ankämpfen wolle. „Es bringt gar nichts, sich dagegen aufzulehnen. Gesetz ist Gesetz. Wir haben nicht vor in den Kreuzzug gegen die Beschriftung zu gehen“, so Steiger. Die Vegane Fleischerei werde jedoch versuchen, den „Rahmen des Möglichen auszunutzen“ und aus verbraucherfreundlichen Gründen so nah wie möglich an dem ursprünglichen Produktnamen zu bleiben, hieß es.

Wenn ein Kunde etwas kaufen möchte, das so schmeckt wie eine Salami, eine Textur hat wie eine Salami und so aussieht wie eine Salami, dann liegt für mich auf der Hand, das Produkt ‚vegane Salami‘ zu nennen„, erklärt Steiger. Wenn man das Produkt „Gemüsestick“ nennen würde, können sich Verbraucher:innen seiner Meinung nach darunter nicht wirklich viel vorstellen.

Vegane Fleischerei: Pflanzlicher Leberkäse darf Namen behalten

Die von den Kontrolleuren bemängelten Produkte haben die Betreiber der Veganen Fleischerei nach eigenen Angaben bereits umbenannt. Nun wird die „Sülze“ zum „Gesülze„, das „Heringshäckerle“ zum „Häckerle„, der französische Käse „Maroilles“ zu „Mario„, der „Tunfisch“ zum „Unvisch“ und die „Leberwurst“ zur „Groben„.

Während spezifische Wurstarten wie Salami in beschreibender Form wie „Typ Salami“ gekennzeichnet werden müssen, darf der „Leberkäse“ seinen Namen beibehalten, da auch das Originalprodukt weder Leber noch Käse beinhaltet.

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