Durch den steigenden Meeresspiegel sind Inselstaaten bedroht. Vom Seegerichtshof in Hamburg wollen sie wissen, ob die Verursachenden des Klimawandels mehr tun müssen. Der hat nun ein Gutachten vorgelegt.
Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat in einem Rechtsgutachten den weltweiten Klimaschutz gestärkt. In dem am Dienstag verlesenen Gutachten kamen die Richter:innen zu dem Schluss, dass der menschengemachte Ausstoß von Treibhausgasen zur Erd- und Meereserwärmung beiträgt und deshalb eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinne des UN-Seerechtsübereinkommens darstellt.
Deutschland hat sich zum Schutz der Meeresumwelt verpflichtet
Die knapp 170 Unterzeichner des Übereinkommens – darunter Deutschland und die EU – seien deshalb verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Meeresumwelt vor Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Zudem leite sich aus dem Abkommen die Pflicht ab, bereits erfolgte Schädigungen maritimer Lebensräume und Ökosysteme wiederherzustellen.
Zudem müsse den Auswirkungen des Treibhausgasausstoßes mit Maßnahmen auf Grundlage bester wissenschaftlicher Erkenntnisse und in internationaler Zusammenarbeit begegnet werden. Länder, die besonders vom Klimawandel betroffen sind, müssten finanziell und technologisch unterstützt werden.
Von diesen Verpflichtungen seien die Staaten auch nicht durch andere Abkommen wie das Pariser Klimaschutzabkommen entbunden, so die Richter:innen. Im Pariser Abkommen ist eine Begrenzung der Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vorgesehen – angestrebt werden 1,5 Grad.
Inselstaaten forderten Gutachten
Angestrengt hat das Gutachten eine Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und der Karibik, die sich durch den aufgrund der Erderwärmung steigenden Meeresspiegel in ihrer Existenz bedroht sehen.
Das Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs ist nicht bindend, dürfte aber wegweisend für künftige Entscheidungen internationaler Gerichte in Klimafragen sein.
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