Wichtige Änderung bei Rundfunkbeitrag: Wer nicht aufpasst, muss draufzahlen

Wichtige Änderung bei Rundfunkbeitrag: Wer nicht aufpasst, muss draufzahlen
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, erhält dieser Tage ein wichtiges Schreiben. Was es damit auf sich hat und warum Betroffene es gut aufbewahren sollten.

Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung und nicht per Lastschrifteinzug zahlt, muss sich auf eine Änderung einstellen. Bisher haben Überweisungszahler:innen zu jedem Zahlungstermin eine schriftliche Aufforderung vom Beitragsservice bekommen. Diese Erinnerungshilfen fallen nun weg, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Laut der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat die Umstellung am 2. Juni 2025 begonnen. Das neue Verfahren sei nachhaltiger und kosteneffizienter und gehe unter anderem auf gestiegene Papier- und Portopreise zurück.

Betroffene erhalten dazu ein Schreiben vom Beitragsservice. Manche haben es laut Angaben des Beitragsservice schon bekommen, der Kreis der Empfänger:innen werde jetzt schrittweise erweitert. Bis das Schreiben im eigenen Briefkasten gelandet ist, ändert sich für Betroffene zunächst nichts. 

Einmalzahlungsaufforderung: Was es damit auf sich hat

Ist das Schreiben dann aber da, gilt es Folgendes zu beachten: Es enthält eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Diese ersetzt die bisherigen regelmäßigen Zahlungsaufforderungen und führt einmalig bereits alle Zahlungstermine auf, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen. 

Die Termine gelten fortlaufend, also auch in den kommenden Jahren. Zum Beispiel: jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Termine richten sich für jeden Beitragszahler:innen individuell danach, seit wann man in der Wohnung wohnt. 

Was die Änderung für Beitragszahler:innen bedeutet:

  • Sie müssen sich die Zahlungstermine selbst merken und die Überweisung rechtzeitig tätigen.
  • Es gibt keine Erinnerungen mehr vonseiten des Beitragsservice.
  • Tipp: Das Schreiben mit den Zahlungsterminen deshalb gut aufbewahren.

Rundfunkbeitrag überweisen: Besser auf Nummer sicher gehen

Wer die Frist zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpasst, hat vier Wochen Zeit, um nachzuzahlen, so die FAZ. Eine Erinnerung erhalten Beitragszahler:innen nicht. Danach folgt ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag (1 Prozent der Summe, mindestens 8 Euro). Man muss also draufzahlen.

Bei weiterem Zahlungsverzug kommen zu jedem Termin neue Säumniszuschläge dazu, teilweise auch Mahngebühren je nach Bundesland. Die regulären Zahlungstermine verschieben sich dadurch nicht.

Damit Beitragszahler:innen keinen Termin versäumen, rät die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern:

  • Dauerauftrag einrichten: Banken und Sparkassen können dabei helfen.
  • Zum SEPA-Lastschriftverfahren wechseln: Dann kann der Beitragsservice die Rundfunkbeiträge selbst von Ihrem Konto einziehen.

Weitere Quellen: FAZ

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