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Zoff um Balkonkraftwerk: So erkämpfte sich ein Mieter sein Installationsrecht

Balkonkraftwerk
© Stefan Sauer/dpa (Symbolbild)

Ein Berliner Mieter hat nach langem Rechtsstreit gerichtlich durchgesetzt, ein Balkonkraftwerk an seiner Wohnung anzubringen. Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für Mieter:innen und die Energiewende.

In einem wegweisenden Urteil hat ein Berliner Gericht entschieden, dass ein Mieter das Recht hat, ein Balkonkraftwerk an seiner Wohnung anzubringen. Die Entscheidung fiel nach einem langwierigen Rechtsstreit, in dem die Wohnungsgenossenschaft des Mieters die Installation mit überzogenen und unsachlichen Auflagen zu verhindern versuchte. Die Klage wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die das Urteil als wichtigen Sieg für die Energiewende feiert.

Balkonkraftwerk-Installation: Unzulässige Auflagen der Wohnungsgenossenschaft

Fast zwei Jahre lang hatte die Wohnungsgenossenschaft DPF versucht, die Installation des Balkonkraftwerks mit rechtlich unhaltbaren Forderungen zu erschweren. So verlangte sie beispielsweise eine Prüfung der gesamten Hauselektrik, weigerte sich, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen und forderte die Montage durch eine Fachkraft sowie regelmäßige Wartungsnachweise. Vor Gericht konnten sich diese Forderungen jedoch nicht halten, und die Genossenschaft lenkte schließlich ein.

Der Kläger aus Berlin dazu: „Endlich ist es so weit: Unser Balkonkraftwerk darf in Betrieb gehen. Das ist ein großer Erfolg für mich persönlich, aber auch für viele andere: Es ist schön, dass Mieterinnen und Mieter absurde Anforderungen zur Anbringung eines Balkonkraftwerks nicht einfach hinnehmen müssen. Befremdlich ist allerdings, dass solch langwierige Rechtsstreitigkeiten nötig sind, um einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.“

DUH fordert Nachbesserungen im Balkonkraftwerk-Gesetz

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass Mieter:innen häufig nur auf dem Klageweg ihr Recht auf ein Balkonkraftwerk durchsetzen können. Die Bundesregierung müsse endlich klare und faire Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken schaffen, damit alle ihren Beitrag zur Energiewende leisten können, fordert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Praxis vieler Vermieter:innen, Balkonkraftwerke mit überzogenen Auflagen zu verhindern, sei schlichtweg nicht rechtens.

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