Der Pfandautomat lehnt deine verbeulten Dosen oder Flaschen ab? Auch dann hast du in vielen Fällen noch Anspruch auf Pfand. Wir erklären dir, wann du trotz beschädigter Behältnisse dein Pfandgeld bekommst.
Es passiert schneller als gedacht: Beim Transport werden leere Pfandflaschen eingedrückt oder das Etikett beschädigt. Bei der Rückgabe am Pfandautomat dann die böse Überraschung: Der Automat oder sogar das Personal lehnt die Rücknahme ab, da die Flasche beschädigt ist.
Doch keine Sorge – auch beschädigte Behältnisse müssen Läden in vielen Fällen zurücknehmen. Ein paar Dinge gilt es dabei aber dennoch zu beachten. Hier erfährst du, wann dein rechtlicher Anspruch auf das Flaschenpfand auch bei kaputten Flaschen und Dosen bestehen bleibt und wann Händler:innen die Annahme verweigern dürfen.
Pfandgeld: Dann hast du Anspruch darauf
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Grundsätzlich sind Händler:innen dazu verpflichtet, Einweg-Pfandverpackungen zurückzunehmen – auch, wenn sie beschädigt sind. Alina Menold, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sagt dazu: „Händler sind zur Rücknahme von Pfand verpflichtet. […] Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich daher nicht abweisen lassen und auf ihr Recht bestehen.“
Die wichtigste Voraussetzung: Der Strichcode muss noch lesbar sein. Denn den Code scannt der Pfandautomat, um die Verpackung zu erkennen und die entsprechende Pfandhöhe zu bestimmen. Solange der Code noch funktioniert, muss die Flasche oder Dose zurückgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Markt die Marke nicht führt, so die Expertin.
Bei Mehrwegflaschen sieht es ähnlich aus. Selbst wenn eine Glasflasche Kratzer oder kleine Absplitterungen hat, wird sie in der Regel angenommen. Kritisch wird es allerdings, wenn die Flasche so stark beschädigt ist, dass sie nicht mehr sicher transportierbar oder wiederbefüllbar ist.
Wann kann die Annahme verweigert werden?
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Es gibt einige Fälle, in denen Händler:innen die Rücknahme verweigern dürfen. Dazu gehören:
- Unlesbarer oder fehlender Strichcode: Ohne lesbaren Code kann der Automat die Flasche oder Dose nicht zuordnen. Manchmal hilft es, die Verpackung per Hand an der Kasse abzugeben.
- Extrem stark beschädigte Verpackung: Wenn eine Flasche in viele Einzelteile zerbrochen ist oder eine Dose kaum noch als solche erkennbar ist, kann der Markt die Annahme verweigern.
- Verunreinigte Verpackungen: Ist eine Flasche oder Dose stark verschmutzt (zum Beispiel mit Sand, Öl oder anderen Flüssigkeiten), dürfen Händler:innen sie ablehnen.
- Kleine Geschäfte als Ausnahme: Laut einem Artikel der Verbraucherzentrale sind Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Ausnahme von der bereits genannten Verpflichtung zur Rücknahme. Solche kleinen Läden oder Kioske, sind anders als große Geschäfte, nicht dazu verpflichtet, dein Pfandgut anzunehmen.
Übrigens: Händler:innen müssen zwar auch Marken zurücknehmen, die sie selbst nicht führen – beim Material sieht das aber etwas anders aus. Führt ein Laden beispielsweise nur Glasflaschen, so kannst du dort keine Plastikflaschen oder Getränkedosen gegen Pfand abgeben, so die Verbraucherzentrale.
Dein Pfand wurde abgelehnt – Das kannst du jetzt tun
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Falls der Automat eine beschädigte Verpackung nicht annimmt, solltest du sie beim Personal an der Kasse vorzeigen. Oft wird dann die Rücknahme manuell durchgeführt. Falls auch das nicht klappt oder sich das Personal weigert, kannst du es in einem anderen Geschäft probieren, das denselben Verpackungstyp verkauft.
Ein weiterer Trick: Manche Automaten haben Probleme mit leicht zerdrückten Flaschen oder Dosen. Probiere also, die Verpackung vorsichtig in ihre ursprüngliche Form zurückzubiegen – manchmal reicht das schon aus.
Definitiv solltest du aber hartnäckig bleiben, denn in den meisten Fällen hast du einen rechtlichen Anspruch auf das Pfand. Der Großteil der Läden ist also gesetzlich dazu verpflichtet, deine Pfandflaschen und Dosen anzunehmen. Wenn keine der oben aufgeführten Ausnahmen vorliegen und sich ein Laden dennoch weigert, dir dein Pfand auszuzahlen, kannst du die Mitarbeiter:innen mit den geltenden Regeln konfrontieren und dich gegebenenfalls an die Marktleitung wenden.
Fazit: Dein Pfand geht nicht so schnell verloren
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Auch wenn deine Dose oder Flasche beschädigt ist, hast du in vielen Fällen also noch Anspruch auf dein Pfand. Solange der Strichcode lesbar ist, die Verpackung nicht völlig zerstört wurde und keine der genannten Ausnahmen vorliegt, hast du laut Gesetz Anspruch darauf, dass dir dein Pfand ausgezahlt wird.
Falls der Automat streikt, lohnt es sich also, beim Personal nachzufragen oder es in einem anderen Geschäft noch einmal zu versuchen. Lass dich nicht abwimmeln! Du hast ein Recht auf das Pfandgeld und die Abgabe der Pfandflaschen ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Wenn du unsere Tipps befolgst, bekommst du dein Geld zurück – und tust gleichzeitig etwas für die Umwelt.
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