Die Bundesregierung hat die sogenannte Energiepauschale angekündigt, welche Verbraucher:innen entlasten soll. Was damit gemeint ist und ob du davon profitierst, erfährst du hier.
Der Krieg in der Ukraine sowie weitere, länger zurückliegende Faktoren für höhere Strompreise haben in Deutschland zu einem Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise geführt. Aus diesem Grund beschloss die Regierung eine Energiepauschale im Rahmen eines Entlastungspaketes. Dieses soll die deutschen Verbraucher:innen finanziell entlasten.
Im Februar 2022 kündigte die Regierung ein erstes Maßnahmenpaket an. Dieses wurde konkretisiert und sieht laut Bundesfinanzministerium unter anderem die Steigerung des Arbeitnehmerpauschbetrages sowie des Grundfreibetrages vor. Außerdem steigt die Entfernungspauschale für Fernpendler:innen.
Was umfasst die Energiepauschale?
Die Bundesregierung zahlt eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro an alle Erwerbstätigen, die einer einkommensteuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Achtung: Die Energiepauschale ist steuerpflichtig. Das bedeutet, dass von den 300 Euro noch die von dir zu zahlende Einkommensteuer abgezogen wird.
Das zweite Maßnahmenpaket der Regierung umfasst neben der Energiepauschale folgende Punkte:
Sonderzahlungen
- Für Selbstständige wird die Einkommensteuervorauszahlung einmalig gesenkt, damit auch sie von der Energiepauschale profitieren.
- Eltern, die Kindergeld beziehen, erhalten einmalig 100 Euro pro Kind.
- Empfänger:innen von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro.
Senkung der Kraftstoffsteuer
Für einen Zeitraum von drei Monaten senkt der Staat die Kraftstoffsteuer auf den europäischen Mindestwert. Daraus resultiert, dass
- der Benzinpreis um 30 Cent pro Liter und
- der Dieselpreis um 14 Cent pro Liter sinkt.
Monatsticket für den Öffentlichen Nahverkehr
Laut Verbraucherzentrale soll es ein bundesweites Monatsticket für Bus und Bahn für neun Euro geben. Auch diese Maßnahme gilt nur für einen Zeitraum von drei Monaten. Mehr dazu hier: Neukunden, Abos, Geltungsbereich: Das musst du über das 9-Euro-Monatsticket wissen
Ab wann gilt die Energiepauschale und was musst du tun?
Laut Verbraucherzentrale kannst du mit der Auszahlung der Energiepauschale sowie den weiteren Maßnahmen frühestens ab Juni 2022 rechnen. Das liegt daran, dass die Maßnahmen als Gesetz noch in Kraft treten müssen.
Um von der Energiepauschale zu profitieren, musst du nichts tun. Wenn dir Einmalzahlungen zustehen, erhältst du diese beispielsweise über dein Gehalt oder das Kindergeld.
Eine Beispielrechnung: Wenn du in einem steuerpflichtigen Angestelltenverhältnis bist und zwei Kinder hast, für die du Kindergeld erhältst, dann
- bekommst du automatisch die Energiepauschale von 300 Euro über dein Gehalt ausgezahlt. Diese wird jedoch versteuert.
- erhältst du 100 Euro pro Kind, also einmalig 200 Euro für deine zwei Kinder.
- kostet dich über drei Monate hinweg ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr nur neun Euro pro Monat. Wenn du beispielsweise eine Abo-Fahrkarte hast, bekommst du voraussichtlich eine Erstattung oder eine Gutschrift zwischen Abopreis und dem Neun-Euro-Ticket.
Wer geht leer aus?
Das im Februar beschlossene erste Entlastungspaket der Regierung beinhaltete unter anderem Zuschüsse für Kinder, Studierende, Wohngeldempfänger:innen und Auszubildende. Weiterhin sollen Personen mit niedrigem Einkommen einen Heizkostenzuschuss erhalten.
Dies ist im zweiten Entlastungspaket anders. Es berücksichtigt folgende Gruppen der Gesellschaft nicht:
- Menschen mit Minijob, die also bis zu 450 Euro verdienen und dementsprechend nicht steuerpflichtig sind
- Studierende
- Auszubildende ohne Gehalt und
- Rentner:innen
Es profitieren also viele nicht von der Energiepauschale.
Längerfristige Maßnahmen
Die Bundesregierung plant laut Tagesschau auch längerfristige Maßnahmen. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit werden über 20 Jahre alte Heizungsanlagen ausgetauscht. Außerdem will die Regierung Wärmepumpen stärker fördern.
Darüber hinus möchte die Bundesregierung die Auszahlung von Direktzahlungen vereinfachen. Dies soll schneller und unbürokratischer über die Steuer-ID geschehen.
Das Entlastungspaket umfasst also zusammenfassend folgende Punkte:
- Sonderzahlungen für Erwerbstätige, Empfänger:innen von Kindergeld und Sozialleistungen
- Senkung der Steuervorauszahlungen für Selbstständige
- dreimonatige Senkung der Kraftstoffsteuer
- Neun-Euro-Monatsticket
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