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Glühbirnen und Energiesparlampen entsorgen: So geht’s

Glühbirnen und Energiesparlampen entsorgen
Foto: CC0 / Pixabay / analogicus

Wenn eine Glühlampe oder Energiesparlampe nicht mehr funktioniert, landet sie im Müll – aber in welchem? Wir verraten dir, wie du die gute alte Glühbirne, aber auch Energiesparlampen richtig entsorgst.

Wohin mit ausgedienten Glühlampen? Das hängt davon ab, ob es sich um eine herkömmliche Glühbirne oder eine Energiesparlampe handelt. Die beiden Leuchtmittel müssen nämlich unterschiedlich entsorgt werden. Wir verraten dir, was du beachten musst.

Glühbirnen nicht im Altglas entsorgen

Die gute, alte Glühbirne besteht aus Metall und Glas. Da sie keine Inhaltsstoffe enthält, die bei der Entsorgung die Umwelt belasten, darf sie in den normalen Restmüll. Der Altglascontainer hingegen ist tabu. Verpackungsglas hat einen anderen Schmelzpunkt als Glas von Leuchtmitteln und kann – falsch entsorgt – zu Problemen beim Recycling führen.

Energiesparlampen werden im Sondermüll entsorgt

Energiesparlampen gehören in den Sondermüll.
Energiesparlampen gehören in den Sondermüll.
(Foto: CC0/pixabay/Comfreak)

Anders als Glühbirnen, sind Energiesparlampen sogenannte „Gasentladungslampen“ und zählen somit zu den Elektrogeräten. Sie dürfen nicht in den normalen Haus- bzw. Restmüll, sondern müssen beim Wertstoffhof oder anderen Sammelstellen abgegeben werden.

Neben den wertvollen Stoffen Kupfer, Aluminium und Zinn, die in einem aufwändigen Prozess zurückgewonnen und wiederverwendet werden können, enthalten Energiesparlampen auch zwei bis fünf Milligramm Quecksilber. Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall und darf auf keinen Fall in den Restmüll.

Der landet früher oder später auf einer Deponie, wo das Quecksilber auslaufen und sowohl Umwelt als auch Grundwasser belasten würde. Daher ist auch äußerste Vorsicht geboten, sollte einmal eine Lampe zu Bruch gehen! (Was du tun solltest, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht, erfährst du in unserem Ratgeber „Energiesparlampe kaputt – was tun?“)

Bußgelder für falsche Entsorgung

Wer sich über die Verordnung hinwegsetzt und seine Energiesparlampe trotzdem in den Hausmüll wirft, dem drohen hohe Bußgelder. Die Strafen variieren von Bundesland zu Bundesland, liegen aber generell zwischen 100 und 200 Euro.

Wo es Rückgabemöglichkeiten für Energiesparlampen in deiner Nähe gibt, kannst du mit dieser Sammelstellensuche herausfinden.

Auslaufmodell Glühbirne

Im Juli 2005 wurde im Zuge der europäischen Öko-Design Richtlinie ein Verbot der herkömmlichen Glühbirne beschlossen. Grund dafür war der hohe Stromverbrauch im Vergleich zur Energiesparlampe. Seit Januar 2016 dürfen keine Glühbirnen mehr verkauft werden, auch nicht aus alten Lagerbeständen.

Das EU-weite Verbot hat zur Folge, dass Glühbirnen (und auch Energiesparlampen) schrittweise ersetzt werden. Trotzdem kann man sie noch in vielen Haushalten finden – denn ganz so kurzlebig, wie jetzt gerne behauptet wird, war die Glühbirne dann doch nicht.

Auch wenn Energiesparlampen weniger Energie verbrauchen, als die alten Glühbirnen – es gibt eine viel bessere Alternative: LED-Lampen erzeugen Licht mittels Dioden und kommen ganz ohne giftiges Quecksilber aus. Außerdem halten sie länger als Energiesparlampen.

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