Im Februar 2025 trat das Solarspitzengesetz in Kraft und veränderte die Bedingungen, unter denen private Photovoltaikanlagen Geld einbringen. Alles, was du darüber wissen musst, haben wir dir kompakt zusammengefasst.
Wer hätte gedacht, dass zu viel erneuerbare Energie mal ein Problem sein würde. Doch vor allem im Sommer kommt es immer wieder vor, dass die deutschlandweiten PV-Anlagen massig Strom produzieren, für den es nicht genügend Abnehmer gibt. Da das Netz aber nur stabil ist, wenn gleich viel Strom rein- wie rausgeht, können bei einem Überangebot kritische Situationen entstehen.
Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, müssen dann Kraftwerke heruntergeregelt oder gar abgeschaltet werden (Redispatch). Die entstehenden Kosten und Erlösausfälle werden in der Regel über die Netzentgelte ausgeglichen.
Um solche Solarspitzen durch Solaranlagen in Zukunft zu vermeiden, trat am 25. Februar 2025 das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (kurz: Solarspitzengesetz) in Kraft.
Wichtig: Das Gesetz gilt nur für neue PV-Anlagen zwischen 2 kW und 100 kW Leistung, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Ältere Anlagen genießen Bestandschutz und auch Balkonkraftwerke sind nicht betroffen, da sie unter der Leistungsgrenze von 2 Kilowatt liegen.
Solarspitzengesetz: Was ändert sich für dich?
- Smart Meter mit Steuerbox: Neue PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp Leistung sind verpflichtet, ein Smart Meter mit Steuerbox zu verwenden. Über dieses intelligente Messsystem können Netzbetreiber die PV-Anlage herunterregeln, wenn zu viel Solarstrom ins Netz fließt. Für den Einbau sind die Messstellenbetreiber (oft sind das gleichzeitig die Netzbetreiber) verantwortlich. Alle Smart Meter sollen bis Ende 2026 verbaut sein („Smart Meter Rollout“). Die laufenden Kosten musst du aber tragen. Je nach Anlagengröße zahlst du 50 bis über 100 Euro pro Jahr.
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Wenn zu viel Solarstrom ins Netz fließt, sinken die Börsenstrompreise oft unter 0 Euro (negative Strompreise). Um dann keine weitere Einspeisung zu fördern, bekommen PV-Besitzende bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Die entgangene Vergütung wird aber nicht gestrichen, sondern ans Ende der 20-jährigen Laufzeit angehängt. Du bekommst dein Geld also später.
- 60-Prozent-Regel: Solange du noch kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) hast, darf deine neue PV-Anlage nur 60 Prozent ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen. Das bedeutet: Eine 10-kWp-Anlage darf höchstens 6 kW einspeisen. Du darfst den Überschuss aber im eigenen Haus verbrauchen, sodass du weiterhin vom Solarstrom profitierst. Zudem laufen PV-Anlagen selten dauerhaft auf Volllast.
Was sind negative Strompreise?
Wie eben erwähnt, bekommst du keine Einspeisevergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Doch wie können negative Strompreise überhaupt entstehen?
An der Strombörse handeln täglich Produzenten und Abnehmer einen Preis aus. Negative Strompreise entstehen immer dann, wenn das Angebot an Strom größer ist als die Nachfrage. Das passiert beispielsweise, wenn bei gutem Wetter im Sommer viele PV-Anlagen große Strommengen produzieren.
In solchen Fällen wird mehr Strom ins Netz eingespeist, als zeitgleich verbraucht oder exportiert werden kann – quasi das Gegenteil einer Dunkelflaute. Der Börsenpreis sinkt dann so weit, dass er unter null fällt. Das bedeutet: Wer Strom abnimmt, erhält Geld dafür, und wer einspeist, muss im Extremfall sogar zahlen.
In Deutschland kommt das Phänomen regelmäßig, aber nicht sehr häufig vor. Laut der Bundesnetzagentur kam es 2024 in 457 von 8.784 Stunden zu negativen Großhandelspreisen.
Solarspitzengesetz: Lohnt sich eine Solaranlage überhaupt noch?
Mit dem Solarspitzengesetz soll also die Einspeisung von PV-Anlagen gedrosselt bzw. bei negativen Strompreisen verhindert werden. Dadurch können finanzielle Verluste entstehen. Das sorge bei Verbraucher:innen für Unsicherheiten, wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) gegenüber dem PV-Magazin erklärte.
Gleichzeitig versucht sie aber zu beruhigen: Das Solarspitzengesetz habe keinen negativen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. Schließlich bekomme man die Einspeisevergütung nur verspätet ausgezahlt.
Auch eine Drosselung der PV-Anlage auf 60 Prozent klingt schlimmer als es in der Praxis sein muss. Schließlich können die übrigen 40 Prozent noch im Haushalt oder in einem Batteriespeicher zwischengespeichert werden.
Problematisch seien die neuen Regelungen hingegen bei einer Volleinspeisung, bei der der Haushalt den eigenen Solarstrom nicht mehr nutzen kann, sondern alles ins Netz abgibt. Südausgerichtete Volleinspeiseanlagen könnten rund 9 Prozent ihres finanziellen Jahresertrags verlieren. Bei einer 10-kWp-Anlage wären das bei der aktuellen Vergütung etwa 112 Euro pro Jahr.
Tipp: Wenn du eine erste Prognose haben möchtest, wie sich das Solarspitzengesetz auf deine PV-Anlage auswirkt, dann wirf einen Blick auf den Solarspitzenrechner von Green Energy Tools.
Fazit: Keine Angst vorm Solarspitzengesetz – Reiches Förderstopp wird schlimmer
Auch wenn das Solarspitzengesetz wegen Schlagworten wie „Drosselung“ oder „keine Einspeisevergütung“ bedrohlich klingt, halten sich die realen Auswirkungen in Grenzen. Denn bei negativen Strompreisen wird die Vergütung nur ausgesetzt und nicht ersatzlos gestrichen. Und auch die Drosselung auf 60 Prozent wirst du in der Praxis wahrscheinlich nicht so stark spüren – vor allem, wenn du einen Speicher besitzt.
Deutlich gravierendere Auswirkungen werden die neuen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums haben. Wie Utopia berichtete, soll es in Zukunft überhaupt keine Einspeisevergütung mehr geben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zufolge sollen sich Solaranlagen bereits ohne diese Form der Förderung rechnen. In unserem Artikel „Lohnt sich eine PV-Anlage?“ sind wir zu einem anderen Ergebnis gekommen. Unserer Rechnung nach stellt die Vergütung einen wichtigen Baustein dar, damit sich eine Solaranlage schnellstmöglich amortisiert.
Noch sind jedoch keine Zeitpunkte bekannt, ab wann die Vergütung wegfallen soll. Wenn du dich für eine Solaranlage interessierst, solltest du am besten jetzt noch zuschlagen. Dann sicherst du dir die Einspeisevergütung für 20 Jahre. Auch wenn du durch das Solarspitzengesetz nur 60 Prozent einspeisen kannst (außer du bekommst gleich ein Smart Meter mit Steuerbox), rechnet es sich.
Tipp: Vor allem, wenn die Planung einer Solaranlage mit einer Sanierung einhergeht, empfiehlt sich eine Energieberatung.
👉 Wichtig: Qualifiziert für die staatlichen Förderprogramme sind nur Energieberater:innen auf der offiziellen Liste für Energieeffizienz-Experten.
Um die Suche nach einem passenden Angebot abzukürzen, kannst du deine Adresse und Telefonnummer bei Portalen wie Enter hinterlassen. Die Plattformen vermitteln dir dann unverbindliche Angebote für zertifizierte Energieberater:innen.