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Weihnachtsschnäppchen online kaufen: Zoll warnt vor diesem ernsten Fehler

Weihnachtsgeschenke online kaufen: Dieser Fehler kann teuer werden!
Foto: Uwe Anspach/dpa

Ein Weihnachtsschnäppchen bestellt, aber nicht alle Steuern beachtet? So kann der günstige Internetkauf doch noch teuer werden. Der Zoll in Bonn warnt vor weiteren Gefahren.

Im Rahmen des Weihnachtsgeschäfts rät der Zoll in NRW zu besonderer Vorsicht vor Produktfälschungen. Ein Hinweis für eine Fälschung könne ein auffällig günstiger Preis sein, sagte ein Sprecher der Generalzolldirektion in Bonn. Nach Absprache mit den Originalherstellern ziehe der Zoll die gefälschten Produkte dann aus dem Verkehr. Das ist dem Zoll zufolge für Empfänger:innen nicht nur mit einem finanziellen Verlust verbunden, sondern kann sogar auch strafrechtliche Folgen haben. 

Aber auch der Kauf sogenannter Dupes, also von Produkten, die eine Marke als Eigenmarke gut nachahmen, könne in manchen Fällen heikel sein. „Wenn es in die Richtung geht, dass bestimmte geschützte Rechte enthalten sind, kann das problematisch sein“, so der Sprecher. Das könnten etwa bestimmte Designs oder Zusammensetzungen bei Lebensmitteln sein.

So kommen die Weihnachtsgeschenke pünktlich an

Auch wenn über das ganze Jahr viele Sendungen zu bearbeiten seien, gebe es auch beim Zoll an Weihnachten „besondere Arbeitsspitzen„, wie der Sprecher miteilte. Damit die Weihnachtsgeschenke pünktlich ankommen, sei es wichtig, sich zu vergewissern, dass die bestellten Produkte nicht gegen Beschränkungen und Einfuhrverbote verstoßen.

Damit ein Paket schnell abgefertigt werden kann, ist es der Behörde zufolge notwendig, dass die eigenen Daten für die digitale Verarbeitung vollständig angegeben sind. Zudem informiere der Zoll online über Produkte, die nicht eingeführt werden dürfen, oder nur mit spezieller Genehmigung.

Zusatzsteuern für bestimmte Produkte

Wer ein Produkt außerhalb der EU bestelle, der könne sich auch über die Einfuhrumsatzsteuer im Netz informieren, sagt der Sprecher. Diese liege je nach Produkt bei sieben oder 19 Prozent – bei Tabakwaren oder Alkohol sogar noch mehr. Bei einem Warenwert von über 150 Euro müssten für ein Paket zudem noch Zollabgaben eingerechnet werden.

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