Wer betrunken ist, sollte das Auto stehen lassen. Auch das Fahrrad ist keine gute Wahl, wenn du Alkohol konsumiert hast. Aber was ist eigentlich die gesetzliche Promillegrenze fürs Fahrrad?
Für die Umwelt ist die Fahrt mit dem Fahrrad meist die bessere Wahl als das Auto. Alkohol ist hier aber ebenso wie beim Autofahren eine schlechte Idee und wenn du welchen getrunken hast, solltest du das Fahrrad besser schieben oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Nicht immer hat man diese Möglichkeit aber und geht das Risiko vielleicht trotzdem ein. Beim Radfahren ist es aber nicht anders als beim Autofahren: Neben der Gefahr für sich selbst und andere kann der Alkoholkonsum auch Strafen nach sich ziehen. Wir informieren darüber, welche Promillegrenze auf dem Fahrrad gilt – und was passiert, wenn du dich nicht daran hältst.
Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?
Grundsätzlich ist die Promillegrenze für Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad höher als beim Autofahren: Sie liegt bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert giltst du als absolut fahruntüchtig auf dem Rad und musst bei einer Kontrolle mit Konsequenzen rechnen. Maßgeblich geregelt ist das durch Paragraf 316 im Strafgesetzbuch und durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1986.
Welche Promillegrenze beim Fahrrad angewandt wird, hängt allerdings auch davon ab, wie du fährst. Bei sogenannten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen sind bereits 0,3 Promille auf dem Fahrrad strafbar. Das heißt zum Beispiel, dass du in Schlangenlinien fährst oder stürzt.
Übrigens: Abgesehen von der Höhe der Promillegrenze gibt es beim Radfahren noch einen weiteren Unterschied. Während im Auto eine Grenze von 0,0 Promille in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt, ist das auf dem Fahrrad anders. Hier gibt es keine 0,0-Promille-Vorschrift.
Was, wenn man die Promillegrenze auf dem Fahrrad überschreitet?
Wenn du die Promillegrenze von 1,6 auf dem Fahrrad überschreitest und erwischt wirst, musst du nicht sofort deinen Führerschein abgeben. Da hören die guten Nachrichten jedoch schon auf, denn mehrere Strafmaßnahmen zieht das auf jeden Fall nach sich. Dir drohen:
- eine Geldstrafe in Höhe eines monatlichen Nettogehalts beziehungsweise 30 Tagessätzen,
- zwei Punkte in Flensburg sowie
- eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU.
Wie es weitergeht, kommt in entscheidendem Maß auf die MPU an – denn falls du die Untersuchung nicht bestehst, verlierst du auch deinen Führerschein fürs Auto. Damit ist betrunkenes Radfahren keinesfalls ein harmloses Kavaliersdelikt. Sogar wenn du keinen Führerschein hast, kann dir das Radfahren verboten werden, wenn du durch die anschließende MPU fällst.
Wie hoch ist die Promillegrenze fürs E-Bike?
Statt mit dem klassischen Rad sind viele heute auf einem Pedelec oder E-Bike unterwegs. Auch die Elektrofahrräder können einen umweltfreundlichen Ersatz fürs Auto in der Stadt darstellen. Da sie leicht hohe Geschwindigkeiten erreichen, gilt für sie zum Teil allerdings eine andere Promillegrenze als fürs Fahrrad.
Nur bei Rädern mit elektrischer Tretunterstützung bis zu 25 km/h sind die Regelungen identisch mit denen für Radfahrende. Hier beträgt die Grenze ebenfalls 1,6 Promille. Andere E-Bikes, also etwa mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h, zählen als Kraftfahrzeuge. Dadurch gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren, also eine 0,5-Promille-Grenze.
Diese Promillegrenzen solltest du beachten, wenn du gar nicht aufs Radfahren nach ein paar Gläsern Bier oder Wein verzichten kannst. Relevant ist dabei ohne Frage auch, wie schnell dein Körper den Alkohol abbaut. In der Regel dauert das aber mehrere Stunden.
Übrigens: Für deine Gesundheit ist es grundsätzlich am besten, weniger Alkohol zu trinken oder ganz darauf zu verzichten.
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