Seit 1992 gibt es das Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaften. Vergeben wird es für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs – mit Ausnahme von Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln. Herausgeber ist die Europäische Kommission, der Ausschuss für das Umweltzeichen der EU (AUEU) entwickelt die Kriterien. In ihm sind die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, Umwelt-, Verbraucher- und Industrieverbände, Gewerkschaften, Handel sowie kleinere und mittlere Unternehmen vertreten.
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