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Ärger um Maggi-Produkt: „Erlaubte Verbrauchertäuschung und Etikettenschwindel“

Maggi-Produkt
Foto: CC0 Public Domain/ unsplash – Khuc Le Thanh Danh (bearbeitet), Screenshot: Instagram/ verbraucherzentrale.hamburg

Die Verbraucherzentrale Hamburg rügt Maggi sowie weitere Hersteller und wirft ihnen „Etikettenschwindel“ vor. Der Grund: Die Unternehmen nutzen eine Formulierung auf ihren Produkten, die zwar legal ist, aber bei Kund:innen falsche Vorstellungen weckt.

Geschmacksrichtungen bei Produkten werden oft mit den Worten „Typ“, „Taste“/“Flavour“ (dt. Geschmack) angegeben. Doch dahinter steckt ein Trick, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt. „Die Begriffe sollen suggerieren, dass das Produkt den Geschmack nur durch Aromen aus dem Chemielabor oder winzige Mengen des eigentlichen Lebensmittels erhält“, heißt es auf der Webseite. „Oft ist das ausgelobte Lebensmittel in der Zutatenliste gar nicht zu finden.“ Oft wird bei teureren Zutaten wie Vanille getrickst – künstliche Aromastoffe sind oft günstiger. Die Verbraucherschützer:innen kritisieren dieses Vorgehen auch auf ihrem Instagramkanal: „Das ist erlaubte Verbrauchertäuschung und Etikettenschwindel.“ 

Auslöser des Ärgers war das Maggi-Produkt „Saucy Noodles – Peanut Saté Taste“, das laut Produktnamen nach Erdnüssen schmeckt. Das Produkt enthält jedoch keine Erdnüsse, das zeigen sowohl ein Blick auf die Zutatenliste als auch auf die Allergiehinweise des Herstellers. Der Geschmack wird lediglich durch Aromen herbeigeführt. 

Verbraucherzentrale: „Etikettenschwindel“ rechtlich erlaubt?

Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Website, dass die Umschreibungen „Typ“, „Taste“ oder „Flavour“ legal sind. Problematisch sei jedoch, dass viele Verbraucher:innen oft nicht wissen, was die Begriffe bedeuten, und deshalb das Produkt trotzdem kaufen. 

Besonders das Wort „Typ“ würden Hersteller oft so unscheinbar wie möglich auf Verpackungen platzieren, erklären die Verbraucherschützer:innen. Meist wird es vom restlichen Text der Verpackung abgesetzt und sehr klein abgedruckt. So kann es für Verbraucher:innen schwer zu lesen sein. Außerdem würde die vermeintliche Zutat oft großflächig auf der Verpackung abgebildet.

Nicht nur Maggi: Weitere Hersteller nutzen Trick

Die Hamburger Verbraucherschützer:innen listen auf Instagram weitere Beispiele für Produkte auf, die nichts oder nur sehr wenig von einer Zutat enthalten, mit deren Aroma geworben wird.

  • Milram Dessert Sauce mit Vanillegeschmack: Dieses Produkt verspricht Vanillegeschmack, ohne dass es tatsächlich Vanille enthält.
  • Dr. Oetkers Paula Schoko-Pudding mit Vanillegeschmack-Flecken: Auch hier ist keine Vanille enthalten, sondern nur Aromen.
  • Müller Joghurt mit der Ecke À la Venezia Typ Pistazien-Joghurt: Der vermeintliche Pistazienjoghurt enthält keine Pistazien.

Verwendete Quellen: Verbraucherzentrale Hamburg, Instagram, Maggi.de

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