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Deutschland stimmte dagegen: Keine Regelung zu Vergewaltigungen im neuen EU-Gesetz

Gewalt an Frauen
Foto: CC0 / Unsplash / Nadine Shaabana

Die EU will Frauen künftig einheitlich vor sexueller Gewalt schützen – der Rat der Europäischen Union stimmte einem entsprechenden Gesetz am Dienstag zu. Vergewaltigungen regelt das allerdings nicht. Das EU-Parlament schlug zwar eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung vor – doch mehrere Staaten lehnten diese ab, darunter auch Deutschland.

Das Gesetz regelt erstmals einheitlich den Umgang mit Gewalt an Frauen in der Europäischen Union. EU-Parlament und -Rat hatten sich schon im Februar auf das Gesetz geeinigt. Mit der formalen Zustimmung des Rates am Dienstag ist der Beschluss nun final. „Es ist von wesentlicher Bedeutung entschieden gegen diese Akte von Gewalt vorzugehen, um die Werte und Grundrechte der Gleichheit von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung zu gewährleisten“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des EU-Rates.

Das Gesetz betrifft folgende Straftaten:

  • Weibliche Genitalverstümmelung
  • Zwangsehen
  • Cybergewalt wie Cybermobbing, Cyberstalking, die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern und die Aufstachelung zu Gewalt und Hass im Internet

Alle Mitgliedstaaten müssen diese Taten künftig unter Strafe stellen. Das Thema Vergewaltigungen wird im Gesetz allerdings ausgeklammert. Das EU-Parlament forderte zwar eine Regelung, nachdem eine aktive Zustimmung zu sexuellen Handlungen erfolgen muss – doch Deutschland und auch andere Mitgliedsstaaten blockierten das. So argumentierten Deutschland und Frankreich laut der Tagesschau, dies gehe über EU-Kompetenzen hinaus und das Gesetz wäre damit vor Europagerichten angreifbar.

Behörden müssen Öffentlichkeit aufklären

Betroffene sollen außerdem besseren Zugang zu Schutzräumen haben und Behörden die Öffentlichkeit darüber aufklären müssen, dass sexuelle Handlungen, die nicht einvernehmlich sind, unter Strafe stehen.

Täter:innen drohen dann je nach Vergehen Gefängnisstrafen zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Eine Liste erschwerender Umstände regelt außerdem, wann härtere Strafen verhängt werden müssen. Darunter beispielsweise Straftaten, die Kinder, frühere oder aktuelle Ehepartner:innen, Amtsträger:innen, Journalist:innen oder Menschenrechtsverteidiger:innen betreffen.

Betroffene sollen Gewalttaten online melden können

Opfer von Gewalt sollen Straftaten künftig außerdem online melden können – zumindest bei Cyberstraftaten müssen die Mitgliedsstaaten das ermöglichen. Zum besonderen Schutz von Kindern wurde festgelegt: Meldet ein Kind, dass es durch Personen mit elterlicher Verantwortung Gewalt erfährt, muss der Schutz des Kindes gewährleistet werden, noch bevor mutmaßliche Täter:innen informiert werden.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt tritt dieses in Kraft. Alle Mitgliedsstaaten müssen die entsprechenden Vorgaben dann innerhalb von drei Jahren auf nationaler Ebene im Gesetz verankern.

Verwendete Quellen: Europäischer Rat, Tagesschau

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