Die Begriffe „Mutter“ und „Vater“ sind bestimmten Geschlechtern zugeordnet. Wie bezeichnet man trans* Eltern richtig? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zu dieser Frage nun Urteile ausgesprochen.
Ein trans* Mann aus Berlin-Schöneberg hatte Beschwerde eingereicht, weil er als Vater seines Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden wollte. Dies wurde mehrfach abgelehnt, sodass er sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte. Dieser hat seine Beschwerde nun ebenfalls zurückgewiesen, berichtet der Evangelische Pressedienst (epd). Das Urteil wurde am Dienstag in Straßburg veröffentlicht.
trans* Mann wollte als Vater in Geburtsurkunde eingetragen werden
Der Kläger wurde 2011 vom Berliner Bezirksgericht Schöneberg als Mann anerkannt. Danach habe er nach eigenen Angaben die Hormonbehandlung abgesetzt, wodurch er wieder fruchtbar wurde. 2013 brachte er ein Kind auf die Welt und beantragte, als Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden, da er ein Mann sei. Er wollte auch keine Mutter eintragen – das Kind wurde durch eine Samenspende gezeugt.
Das Amtsgericht Schöneberg trug ihn als Mutter des Kindes mit seinem zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegten weiblichen Namen ein. Daraufhin beschwerte sich der Kläger beim Bundesgerichtshof, die Beschwerde wurde jedoch abgelehnt. Der Gerichtshof argumentierte, die Mutter eines Kindes sei die Person, die das Kind geboren hat. Das Grundgesetz verpflichte demnach nicht dazu, ein geschlechtsneutrales Abstammungsrecht zu schaffen, nach dem Vaterschaft und Mutterschaft als rein soziale Rollen gesehen und als rechtliche Kategorien abgeschafft würden.
2018 lehnte auch das Bundesverfassungsgericht eine Klage ab. Schließlich war der Kläger vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Dieser gab jedoch den vorherigen Instanzen recht. Eine schwerwiegende Diskriminierung sei nicht gegeben.
Auch trans* Frau scheitert vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Auch eine trans* Frau hatte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, wegen Einträgen ins Geburtenregister – und war damit gescheitert. Sie hatte gefordert, als Mutter des mit ihrem Samen gezeugten Kindes amtlich eingetragen zu werden, wie das ZDF berichtet. Ihre Beschwerde wurde bereits 2017 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof bekräftigte nun dieses Urteil. Außerdem bestätigte die Behörde, dass der frühere Vorname eines transsexuellen Elternteils nach deutschem Recht auch dann angegeben werden müsse, wenn das Kind nach der Geschlechtsumwandlung gezeugt oder geboren wurde.
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