Angesichts der entspannteren Pandemielage fährt die Bundesregierung auch online ihre Corona-Schutzmaßnahmen runter. Was im Mai sonst neu ist – ein Überblick.
Himmelfahrt, Pfingsten und 1. Mai – dank vieler Feiertage dürfen sich Arbeitnehmer:innen im Mai auf lange Wochenenden freuen. Passend dazu startet ein Bahnticket, auf das viele gewartet haben. Was sich im Mai ändert:
49-Euro-Ticket
Nach langwierigen Diskussionen und Vorbereitungen geht am 1. Mai das 49-Euro-Ticket an den Start. Das im Abo erhältliche Angebot ermöglicht bundesweit Fahrten im öffentlichen Nahverkehr zum Einführungspreis von 49 Euro im Monat. Offiziell heißt es Deutschlandticket.
Corona-Warn-App
Die meisten Corona-Regeln sind inzwischen ausgelaufen, auch die für die Pandemie-Bekämpfung genutzte Corona-Warn-App der Bundesregierung wird immer weniger genutzt. Ab Mai können Nutzer:innen nach einem positiven Testergebnis über die App keine Warnungen mehr an andere Anwender:innen verschicken. Weitere Funktionen sollen dann ab Juni in einen „Schlafmodus“ gehen. Abgelegte Zertifikate können also weiterhin genutzt werden. Aber die App soll nicht mehr aktualisiert werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, soll aber die Möglichkeit geben, sie jederzeit zu „wecken“, sollte „sich die Situation wieder ändern“.
Feiertage im Mai
Im Mai stehen einige (kirchliche) Feiertage an, die auf einen Wochentag fallen. So liegt der Tag der Arbeit, der 1. Mai, auf einem Montag. Christi Himmelfahrt findet am Donnerstag, den 18. Mai statt. Pfingsten ist dieses Jahr am Sonntag, den 28. Mai und Montag, den 29. Mai.
Höherer Mindestlohn in der Pflege
In der Pflege gelten vom 1. Mai an höhere Mindestlöhne. So steigt der Mindeststundenlohn für Hilfskräfte – Pflegekräfte ohne Ausbildung – von 13,70 Euro auf 13,90 Euro. Für Pflegekräfte mit ein bis zweijähriger Ausbildung steigt er von 14,60 Euro auf 14,90 Euro. Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte steigt von 17,10 Euro auf 17,65 Euro. Für den 1. Dezember sind weitere Erhöhungen geplant.
Entlastungen für Ölheizungen können im Mai beantragt werden
Private Haushalte, die mit Öl oder Holzpellets heizen, können Anfang Mai Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen diese Haushalte so finanzielle Unterstützung erhalten. Der Bund stellt für die Härtefallregelung insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Voraussetzung für den Antrag ist, dass Haushalte durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten. Konkret sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Betroffen sind bei dem Verfahren Haushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle sowie Koks. Die Heizkostenhilfe kann in einigen Bundesländern über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird. Menschen aus Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen sollten sich jedoch an die zuständigen Ministerien wenden.
Warnstreiks in Verkehrsbranche
Unklar ist, wie sich die Tarifauseinandersetzungen in der Bahnbranche entwickeln (Stand: 26. April). Sollte es keine Einigungen geben, könnten auf Bahn- und Flugreisende auch im Mai Streichungen und Verspätungen zukommen.
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