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Silvester 2022: Wo ein Böllerverbot gilt – und wo nicht

Silvester 2022: Wo Feuerwerk verboten ist - und wo erlaubt Böllerverbot
Foto: CC0 Public Domain - Pixabay/ markusmarcinek, nidan

Ab dem 28.12. gibt es in Supermärkten und Discountern wieder Feuerwerk zu kaufen. Ein bundesweites Verbot ist nicht in Sicht – aber einige Städte planen eigene Einschränkungen. Wo an Silvester ein Böllerverbot gilt, wo nicht, und wie sich Feuerwerk auf die Umwelt auswirkt.

Zum Jahreswechsel 2021/22 war wegen der Corona-Pandemie der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland verboten. So ein Verbot war aber nur möglich bei der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die gibt es nun nicht mehr. Ein Verkaufsverbot und ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr sind deshalb nicht absehbar. Die Entscheidung über ein Böllerverbot zu Silvester liegt nun nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen.

Dieses Jahr dürfen Privatleute also wieder Feuerwerk abschießen und böllern. Aber nicht überall. Einige Städte wollen Böllerverbotszonen einrichten. Und unter anderem die Deutsche Umwelthilfe und die Gewerkschaft der Polizei setzen sich nach wie vor für ein bundesweites Verbot ein.

Feuerwerk-Verbotszone oder nicht? Was Städte für Silvester 2022 planen

Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf sind auch am 31. Dezember 2022 bestimmte Bereiche für Feuerwerk tabu, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergeben hat.

In Berlin ist der Abstimmungsprozess zwischen Polizei und Innenverwaltung noch nicht abgeschlossen. Wie rbb24 berichtet, sind aktuell drei polizeiliche Pyrotechnik-Verbotszonen vorgesehen: im Steinmetzkiez, am Alexanderplatz und in Alt-Moabit. Der Senat hatte 2019 erstmals Böllerverbotszonen erlassen, Absperrgitter aufgestellt und dort Hunderte Polizisten postiert, die den Zugang kontrollierten. Zuvor habe es dort immer wieder Verletzungen und Auseinandersetzungen gegeben. Die Verbote hätten sich bewährt. Potsdams Stadtsprecherin teilte mit, dass bislang keine Verbotszonen geplant seien.

In mehreren Großstädten Nordrhein-Westfalens soll es an Silvester aus Sicherheitsgründen eine Böllerverbotszone geben. In Düsseldorf soll diese in der Altstadt eingerichtet werden, schreibt der Westfälische Anzeiger. Auch in Köln wird es Verbotszonen geben, zum Beispiel um den Kölner Dom. In Dortmund wird es zwei Verbotszonen geben. Andere Städte wie Essen planen keine zusätzlichen Verbote.  

In München treten die Regeln vom Jahreswechsel 2019/2020 in Kraft, schreibt die SZ. Unter anderem soll am 31. Dezember innerhalb des Mittleren Rings wieder das Böllern verboten sein.

In Nürnberg bleiben laut dpa die bisherigen Verbotszonen im Bereich um den Hauptmarkt und die Kaiserburg nach Angaben der Stadt „zur Sicherheit der dort befindlichen Menschenmengen und von gesetzlich geschützten Gebäuden“ ebenfalls bestehen.

In Regensburg soll es in der Silvesternacht ein Böllerverbot für die Altstadt geben. Eine Sprecherin der Stadt erklärte, man wolle dadurch Denkmäler wie den Dom und sensible Einrichtungen wie Altenheime schützen sowie der „Gefahr der Sprengstoffe bei Menschenansammlungen in der engen Altstadt“ entgegenwirken.

In Augsburg dürfe nicht in unmittelbarer Nähe von sogenannten Schutzobjekten geböllert werden, teilte das Ordnungsreferat laut SWP mit.

Auch in Bremen soll das Böllerverbot im Bereich der Weser-Promenade Schlachte aus Sicherheitsgründen bestehen bleiben, schreibt der NDR. Auch in Hannover soll in bestimmten Bereichen wieder Böllern verboten sein.

In der Hamburger Innenstadt soll es Feuerwerkseinschränkungen geben, zum Beispiel am Rathausmarkt und an der Binnenalster. Darüber berichtet 24 Hamburg.

In Frankfurt ist die Entscheidung noch nicht gefallen. Und Chemnitz sieht keine Grundlage für ein Verbot. Für die Feinstaubbelastung gelte im Tagesmittel ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, der bis zu 35 Mal pro Jahr überschritten werden dürfe, teilte die Stadt mit. Eine Überschreitung in der Silvesternacht wäre zulässig, weil es in diesem Jahr bisher keine Grenzwertüberschreitungen gegeben habe. Leipzig und Dresden sehen ebenfalls keine rechtliche Grundlage für ein Böllerverbot.

In Baden-Württemberg planen einige Städte zum Jahreswechsel 2022/2023 ein Böllerverbot an Silvester. So gilt in der Tübinger Altstadt auch in diesem Jahr wieder ein Feuerwerksverbot. Und auch in Stuttgart ist wieder ein Böllerverbot geplant.

Die Stadt Trier erlässt ein Feuerwerksverbot auf dem Hauptmarkt. Hintergrund für die Entscheidung ist der Schutzt von Bürger:innen. In der Silvesternacht 2019/2020 schossen Personen ihre Raketen und Böller in alle Richtungen und verletzten dadurch Mitmenschen.

Die Angaben können sich bis zur Silvesternacht noch ändern. Aktuelle Informationen liefern die Behörden der jeweiligen Stadt.

Silvester 2022: Diese Feuerwerk-Regeln gelten für ganz Deutschland

Unabhängig davon gilt in ganz Deutschland: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden.

Auch an Orten mit geschützten Denkmälern oder Orten von besonderer Bedeutung darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Darunter fallen der Luisenplatz, auf der Mathildenhöhe in Darmstadt. In Bayern dürfen zudem wegen Brandgefahr keine Raketen und Böller rund um die Schlösser, Burgen und Residenzen gezündet werden.

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für ein Ende des privaten Silvesterfeuerwerks ein und argumentiert unter anderem mit der hohen Feinstaubbelastung durch Silvesterknaller und -raketen, dem Müllaufkommen und der Belastung für Tiere. Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich rund 2.050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1.500 Tonnen davon in der Silvesternacht. Die Menge entspricht demnach etwa einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge pro Jahr.

Deutsche Umwelthilfe und Polizeigewerkschaft für bundesweites Böllerverbot

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für ein generelles Verbot des privaten Abbrennens von Silvesterfeuerwerk aus. Schon allein aufgrund der enormen und völlig unnötigen Schadstoffproduktion sowie der Müllberge auf den Straßen am Neujahrsmorgen sei dies eine für viele vielleicht schmerzhafte, aber sinnvolle Maßnahme, teilte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke mit. Dies gelte erst recht mit Blick auf das hohe Unfallrisiko – vor allem unter Alkoholeinfluss -, Böller- und Raketen-Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter:innen, Sachbeschädigungen und die Belastungen vieler Menschen und Tiere durch Feuerwerk.

Kopelke forderte die Innenministerkonferenz sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits im November auf, sich diesem Thema zeitnah zu widmen. Es sei sicherlich möglich, mit einer Novelle des Sprengstoffgesetzes die Voraussetzungen für ein umfassendes Verbot des Abbrennens privaten Feuerwerks zu schaffen. Womöglich müsse jedoch auch dort erst ein Umdenken einsetzen.

Im Video: Weitere gute Gründe gegen ein Feuerwerk

Weitere gute Gründe gegen ein Feuerwerk an Silvester und für ein Böllerverbot fasst Utopia zusammen. Das Video wurde letztes Jahr gedreht, als wegen Corona strenge Maßnahmen galten. Viele der Gründe gegen Feuerwerk sind aber heute noch aktuell:

Der Bundesverband Pyrotechnik, ein Zusammenschluss von Profi- und Hobby-Feuerwerker:innen, argumentiert dagegen, ein Verbot von Kleinfeuerwerk vor der eigenen Haustür oder im Garten entlaste kaum die Krankenhäuser. Der größte Teil der Verletzungen in den Notaufnahmen sei auf Alkoholkonsum und entsprechende Konflikte zurückzuführen. Die Feuerwerk-Industrie rechnet in diesem Jahr mit einem ähnlichen Silvesterumsatz wie vor der Corona-Pandemie. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) geht von Erlösen von rund 120 Millionen Euro aus. 2019 wurden laut VPI rund 130 Millionen Euro Umsatz erzielt.

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