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Wie du vor Weihnachten noch an günstigere Bahn-Tickets kommst

Bahn-Chaos an Weihnachten vermeiden? Das gilt es zu beachten
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Um Weihnachten möglichst günstig mit der Bahn in die Heimat fahren? Oder vielleicht für jemand anderes das Ticket buchen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Sparpreisen sowie der Preiserhöhung zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn.

Bahnfahren kann ins Geld gehen, ist aber umweltfreundlicher als Fliegen. Entsprechend verlockend können die Spartickets der Deutschen Bahn sein. Für die Vergünstigung müssen Reisende aber Einschränkungen in Kauf nehmen, etwa bei den Stornierungsoptionen. Und auch eine Weitergabe an Dritte ist nur selten möglich, wenn man das Ticket selbst nicht nutzen kann.

Die wichtigsten Ticket-Regeln der Bahn im Überblick – und ein Tipp, wie man noch vor dem Fahrplanwechsel und den teureren Preisen Geld spart.

Welche Ticketkategorien bei der Deutschen Bahn gibt es?

Die Bahn unterscheidet verschiedene Ticketkategorien. Die wichtigsten sind Flexpreis, Sparpreis und Super-Sparpreis – sortiert von der teuersten zur günstigsten Kategorie.

Größter Unterschied: Man ist mit dem Flexpreis auf der gebuchten Strecke an keinen konkreten Zug gebunden. Wer verschläft, nimmt den nächsten Zug. Mit Sparpreis-Tickets geht das nicht, sie sind an die gebuchten Fernverkehrszüge gebunden. Zudem gibt es Unterschiede bei den Regeln zu Storno und Umtausch; dazu später mehr.

Ab wann gibt es die vergünstigten Tickets?

Sparpreise und Super-Sparpreise sind ab maximal 180 Tage – also rund ein halbes Jahr – vor dem Reisezeitpunkt buchbar, in der Theorie. Praktisch hängt es von der Freischaltung der neuen Fahrpläne ab.

Jedes Jahr am zweiten Sonntag im Dezember ist der „große“ Fahrplanwechsel, im Sommer folgt am zweiten Sonntag im Juni jeweils ein weiterer, „kleiner“ Fahrplanwechsel.

Dennoch: Wer frühzeitig weiß, dass er an einen bestimmten Tag mit der Bahn reist, sollte sich zeitnah kümmern. Die vergünstigten Tickets sind begrenzt: Wer zuerst kommt, spart zuerst.

Die Bahn erhöht mit dem Fahrplanwechsel für 2024 die Preise

Für viele Fahrgäste im Fernverkehr der Deutschen Bahn wird das Zugfahren ab Dezember teurer. Die Bahn erhöht zum Fahrplanwechsel den sogenannten Flexpreis sowie die Preise für die Bahncard 25 um jeweils rund fünf Prozent, wie der bundeseigene Konzern mitteilte. Die Spar- und Supersparpreise sowie der Preis für die Bahncard 50 bleiben hingegen stabil.

Änderungen gibt es demnach auch beim Cityticket, mit dem Fahrgäste im Rahmen ihres Fernverkehrstickets häufig auch den Nahverkehr am Start- oder Zielort nutzen können. Dieses wird künftig nur noch bei Flextickets automatisch enthalten sein. Bei Sparpreisen soll das Angebot entfallen.

Was mit Blick auf Weihnachten gilt – und welcher Spartrick hilft

Die Zeit um die Weihnachtsfeiertage zählt zu den reisestärksten des Jahres. Gerade hier lohnt es sich, möglichst früh dran zu sein.

Der Grund: Das neue Fahrplanjahr beginnt am 10. Dezember. Alle, die um Weihnachten günstig mit der Bahn reisen wollen, können seit dem 11. Oktober für Weihnachten buchen, so die Deutsche Bahn beim Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter).

Noch ein genereller Spartrick: Bringt der Fahrplanwechsel so wie dieses Mal Preiserhöhungen mit sich, treten diese stets erst an dem Stichtag in Kraft – das wäre für den Winterfahrplan 2023/2024 also der 10. Dezember. Wer bis dahin ein Ticket bucht, auch für Reisen nach dem Stichtag, bekommt es noch zu den alten Konditionen, so eine Bahnsprecherin.

Wie kommen die Sparpreise zustande?

Laut Bahn gibt es Super-Sparpreis-Tickets im Fernverkehr je nach Verfügbarkeit für die 2. Klasse ab 17,90 Euro, in Aktionszeiträumen für kurze Strecken auch schon ab 9,90 Euro. Sparpreis-Tickets in der 2. Klasse bekommt man im besten Fall ab 21,90 Euro. Nur: Wer online sucht, bemerkt oft, dass die Sparpreise mitunter den „Spar“-Zusatz kaum mehr verdienen – teils kosten sie 79 oder sogar 99 Euro.

Der Grund: Wie günstig die Spartickets zu haben sind, hängt maßgeblich von der Auslastung und Nachfrage für die Strecke am gewünschten Reisetag ab – kaufen viele, dann lässt dies die Preise schneller steigen. Etwa an reisestarken Tagen wie Freitag und Sonntag oder eben zu beliebten Reisezeiten wie um Weihnachten herum.

Auch die Länge der Strecke und die Zugkategorie haben Einfluss. So sind Tickets für einen IC in der Regel günstiger als für einen ICE.

Das heißt auch: Der Buchungsvorlauf allein ist nicht entscheidend dafür, ob man noch günstige Tickets bekommt. Auf wenig nachgefragten Strecken bekommen Bahnreisende womöglich auch noch Schnäppchen, wenn sie mit recht wenig Vorlauf nach Verbindungen suchen.

Zwei weitere Tipps der Bahn:

1. Die Bestpreis-Suche in der App oder auf der Bahn-Website nutzen – so werden oft günstigere Randzeiten-Züge automatisch angezeigt.

2. Außerdem kann es sich lohnen, in den Suchoptionen das Häkchen bei „Schnellste Verbindungen anzeigen“ zu entfernen. Denn zeitlich etwas längere Verbindungen seien häufig günstiger.

Generell gilt: Ist seitens der Deutschen Bahn kein günstiges Angebot verfügbar, sollte man stets auch andere Anbieter in den Blick nehmen, auf Gleis und Straße – etwa Fernbus-Unternehmen. Der Preisvergleich kann sich generell lohnen.

Was ist, wenn ich doch nicht reisen kann?

Die teureren Flexpreis-Tickets der Bahn lassen sich bis vor den Reisetag kostenlos und am Reisetag gegen 19 Euro Gebühr stornieren oder umtauschen.

Ein Sparpreis-Ticket ist nicht umbuchbar, lässt sich aber bis vor den Reisetag gegen 10 Euro Gebühr stornieren. Bei Super-Sparpreisen gibt es weder eine Umbuchungs- noch eine Stornooption.

Ausnahme: Digital gekaufte Tickets lassen sich in der Regel bis zwölf Stunden nach der Buchung kostenfrei stornieren – unabhängig von der Kategorie. Der Sofortstorno geht über das Kundenkonto auf Bahn.de, in der DB-Navigator-App und ohne Kundenkonto über die Auftragssuche.

Kann man die Tickets weitergeben, wenn man nicht reisen kann?

In der Regel nicht. Generell gilt: Kauft man sie online, sind sie personalisiert, der Name steht also auf der Fahrkarte. Nach Buchung ist ein Umschreiben auf eine andere Person nicht mehr möglich.

Und ab dem 1. Oktober gilt zumindest für Spartickets, dass sie auch in den Reisezentren und bei Agenturen nur noch unter Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkauft werden.

Beim Kauf am Automaten gilt die neue Regelung zunächst noch nicht. Allerdings wird auch nur ein sehr geringer Teil der Spartickets im Fernverkehr über diesen Weg verkauft.

Die Bahn begründete die neue Regelung damit, Kund:innen besser über den Reiseverlauf informieren zu wollen: So könnten sie per SMS oder Mail etwa über Verspätungen informiert werden.

Was bedeutet die neue Regelung also?

Auf in Reisezentren oder bei Agenturen gekauften Spartickets steht künftig der Namen des Reisenden. Nur er oder sie kann damit fahren. Eine Weitergabe an Dritte ist folglich nicht möglich. Denn bei der Ticketkontrolle können Zugbegleiter:innen auch einen Ausweis verlangen, um die Namen abzugleichen, so eine Bahnsprecherin.

Nicht-personalisierte Tickets indes kann prinzipiell auch jemand anderes als man selbst nutzen – hier ist eine Weitergabe also möglich. Was verboten ist, ist ein Weiterverkauf.

Gut zu wissen: Für Flexpreis-Tickets gilt die neue Regelung zur Angabe von Kontaktdaten beim Kauf in Reisezentren und via Agenturen ab 1. Oktober noch nicht.

Kann ich Tickets – auch vergünstigte – für Dritte kaufen?

Ja. Dann ist es aber wichtig, entsprechend den Namen dieses Dritten anzugeben: Dieser steht dann auf dem Ticket.

Und wer online bucht, sollte das Ticket, dass die Bahn als PDF-Dokument per E-Mail schickt, genau so an die Person weiterleiten beziehungsweise es für sie ausdrucken.

Denn: Wer das Ticket auf dem Smartphone vorzeigt, muss es entweder direkt in der App oder als PDF parat haben. Ein Screenshot, also ein Bildschirmfoto des Tickets, genügt nicht. Das steht so auch in den Beförderungsbedingungen der Bahn.

Was droht sonst?

Wenn Kontrolleur:innen Screenshots eines Tickets trotzdem durchgehen lassen, sei dies reine Kulanz, stellt die Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW klar. „Darauf sollten sich Reisende also besser nicht verlassen.“

Fällt bei der Kontrolle auf, dass man nur einen Screenshot vorzeigen kann, kann es also passieren, dass man eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung von mindestens 60 Euro zahlen muss.

Immerhin: Die gültige Fahrkarte können Reisende in so einem und in anderen Fällen – etwa, wenn das Smartphone keinen Akku mehr hat und man sie deshalb nicht zeigen kann – noch nachträglich online unter DB-Fahrpreisnacherhebung.de nachreichen. Dann wird nur noch ein Bearbeitungsentgelt fällig.

Wer kann, erspart sich solchen Stress im Voraus und stellt sicher, das Ticket als PDF parat zu haben. Ganz auf Nummer sicher geht man, wenn man das Ticket ausgedruckt dabei hat.

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