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Gerichtsurteil: Vegane Wurst darf Wurst heißen

Gerichtsurteil: Vegane Wurst darf Wurst heißen
Foto: CC0 Public Domain / Unsplash.com. – Phil Hearing

Immer wieder gibt es Debatten darum, ob Hafermilch „Milch“ und Sojawurst „Wurst“ heißen soll. Frankreich hatte Fleischbezeichnungen für Veggie-Produkte im Frühjahr verboten. Doch der Europäische Gerichtshof urteilte nun: Solche Verbote sind nicht rechtens.

Wurst ist Wurst: Laut einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen vegane Produkte Wurst, Burger, Steak & Co. heißen. Das Gericht stellt damit klar: EU-Mitgliedsstaaten dürfen „die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs assoziiert werden, nicht verbieten, um ein Produkt zu bezeichnen, das pflanzliche Proteine enthält.“

Frankreich hatte im März beschlossen, die Verwendung von 21 traditionellen Fleischbegriffen für pflanzliche Produkte zu verbieten. Vier Organisationen und Unternehmen, darunter Beyond Meat, hatten gegen das Dekret geklagt – und nun Recht bekommen. Zumindest solange es keine rechtlich bindende Bezeichnung gibt – solange also kein Gesetz festlegt, was eine Wurst ist – darf weder Frankreich noch sonst ein EU-Land bestimmen, wie Veggie-Produkte (nicht) heißen dürfen.

Keine Irreführung von Verbraucher:innen

In dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs heißt es, das EU-Recht schütze die Verbraucher:innen bereits ausreichend, und zwar auch dann, „wenn der einzige Bestandteil oder die einzige Zutat, die sie in einem Lebensmittel erwarten können […] vollständig ersetzt wird.“ Das Gericht führt in seiner Begründung auch die Harmonisierung des EU-Rechts an, die einzelnen Staaten hier Alleingänge verwehrt.

In Deutschland sind Bezeichnungen wie „Hack„, „Burger“ oder „Wurst“ auch für pflanzliche Fleischalternativen üblich. Was erlaubt ist, legen hierzulande die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ fest.

Anders sieht es übrigens bei Milchalternativen wie Hafer- oder Sojadrinks aus: Diese dürfen in der EU nicht „Milch“ heißen. In einer entsprechenden EU-Verordnung heißt es: „Die Bezeichnung ‚Milch‘ ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion […] vorbehalten.“

„Klarheit geschaffen“

„Wir begrüßen die Klarheit, die der Europäische Gerichtshof mit diesem Urteil geschaffen hat,“ erklärt Jasmijn de Boo, CEO der Organisation ProVeg International, in einer Pressemitteilung. Man hoffe nun, dass das französische Gericht beherzige, was das Urteil über die mögliche Verwirrung durch ein Namensverbot ausführt.

„Wir wissen von Supermärkten, dass Konsument:innen durch fleischige Namen für pflanzenbasierte Lebensmittel nicht in die Irre geführt werden, weil Supermärkte darüber keine Beschwerden bekommen.“ Das Dekret sei von wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie getragen gewesen.

Quellen: Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs, Pro Veg, Pro Veg International, Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs, rnd.de, EU-Verordnung Nr. 1898/87

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