Laut einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Kinder in Deutschland mehr als zwei Elternteile haben. Der Beschluss soll die Rechte biologischer Väter stärken.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in einem Urteil die Rechte von biologischen Vätern gestärkt, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. Denn zuvor konnte ein Kind nur zwei rechtliche Elternteile haben. Bald dürfen aber zwei Väter vor dem Gesetz eingetragen werden, nämlich der leibliche Vater und ein zweiter gesetzlich als Vater eigetragener Mann.
Der Fall ist für getrennt lebende Familien relevant: Beim zweiten Mann handelt es sich oft um den aktuellen Lebenspartner der Mutter. Zusätzlich sollen biologische Väter in Zukunft leichter die gesetzliche Vaterschaft eines anderen Mannes vor Gericht anfechten können. Ob der biologische und der gesetzliche Vater gleiche Rechte und Pflichten haben werden, ist noch offen.
Rechte biologischer Väter nicht ausreichend berücksichtigt
Die Tagesschau zitiert Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Er erklärte, das geltende Familienrecht würde das Elterngrundrecht biologischer Väter nicht ausreichend berücksichtigen – der Gesetzgeber müsse nachbessern. Das bestehende Gesetz solle bis spätestens zum 30. Juni 2025 neu geregelt werden. Die rechtliche Vaterschaft ist entscheidend für Sorgerecht, Unterhalt, und dafür, bei verschiedenen Lebensaspekten des Kindes mitbestimmen zu dürfen.
Die Richter finden also, dass ein Kind vor dem Gesetz mehr als einen Vater haben kann. Das Grundgesetz gebe nicht im Detail vor, welche Personen Träger des Elterngrundrechts und Inhaber der Elternverantwortung seien, erklärte Harbarth gemäß Tagesschau. Somit sei es dem Gesetzgeber überlassen, rechtliche Eltern zu bestimmen oder auszuschließen. Außerdem muss der leibliche Vater laut Urteil die Möglichkeit erlangen, die Vaterschaft eines anderen für sein Kind anfechten zu können.
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte vor kurzem dafür plädiert, die Rechte leiblicher Väter zu stärken, und eine Reform des Familienrechts angekündigt.
Verfassungsgericht: So kam es zum Urteil für zwei Väter
Das Urteil ist auf eine Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt zurückzuführen. Er lebt getrennt von seiner früheren Partnerin, mit der er ein Kind hat, und wollte seine leibliche Vaterschaft rechtlich anerkennen lassen. Doch die Mutter ließ ihren neuen Lebensgefährten als Vater eintragen. Der biologische Vater zog vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte seinen Antrag zunächst ab, und verwies auf die Lebensumstände der Mutter und des neuen Partners. Laut Bundesgerichtshof (BGH ) kann ein biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem zweiten Mann und dem Kind während der mündlichen Verhandlung eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht. Das heißt, die neue Vaterfigur lebt mit Mutter und Kind in einer Familie zusammen, und hat eine Beziehung mit dem Kind aufgebaut.
Das Bundesverfassungsgericht gab dem leiblichen Vater nun teilweise Recht und hob den vorherigen Beschluss auf. Das Verfahren wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen – der Vater könne dort eine Aussetzung des Verfahrens beantragen, bis das Gesetz neu geregelt wurde.
Verwendete Quellen: Tagesschau
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