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„Menstruationsurlaub“ in Spanien: Das Gesetz ist nun in Kraft getreten

"Menstruationsurlaub" in Spanien
Foto: CC0 Public Domain / Pexels - Andrea Piacquadio

In Spanien sollen Arbeitnehmerinnen mit Regelschmerzen durch „Menstruationsurlaub“ in Zukunft entlastet werden. Das Land ist das erste in Europa, das ein solches Gesetz einführt.

In Spanien ist laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag ein Gesetz in Kraft getreten, dass Menstruierenden ermöglicht, mehrere Tage im Monat entschuldigt im Job zu fehlen, sollten sie wegen zu starker Menstruationsbeschwerden nicht arbeiten können.

Das Konzept ist bekannt unter dem Namen „Menstruationsurlaub“. Um menstruationsbedingt von der Arbeit freigestellt zu werden, sollen die betroffenen Frauen ein ärztliches Attest vorlegen. Die Dauer der Arbeitsunterbrechung ist dann im Prinzip unbegrenzt. Laut Gesetz hängt sie davon ab, wie stark die Schmerzen der Patient:innen sind und wie lange sie anhalten. Die durch das Gesetz zu erwartenden Kosten sollen vom Staat übernommen werden.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben den derzeit gängigen Begriff „Menstruationsurlaub“ bewusst in Anführungszeichen gesetzt, weil wir diesen kritisch sehen. Urlaub klingt nach angenehmer Zeit und nicht nach dem, worum es geht: Tage, an denen Menstruierende nicht arbeitsfähig sind, weil sie Schmerzen und andere körperliche Beschwerden haben.

„Ein historischer Tag für die Förderung der feministischen Rechte“

Die von der linken Regierung um das Kabinett Sánchez II beantragte gesetzliche Neuerung war bereits im Februar vom spanischen Parlament gebilligt worden. Damals waren im Rahmen des Gesetzes über Sexual- und Reproduktionsgesundheit weitere Neuregelungen beschlossen worden: Auch Schwangerschaftsabbrüche sowie die Änderung des Geschlechtseintrags von Transmenschen sollen von nun an leichter werden.

Die spanische Gleichstellungsministerin Irene Montero sprach im Zuge der Parlamentsabstimmung im Februar von einem „historischen Tag für die Förderung der feministischen Rechte.“

Spanien ist das erste Land in Europa, das ein derartiges Gesetz zum Schutz der Gesundheit von Frauen einführt.

Vergleichbare Gesetze gibt es bisher nur in Asien

In asiatischen Staaten gibt es bereits vergleichbare Gesetze. Etwa in Taiwan: Hier allerdings dürfen Menstruierende aufgrund von Regelschmerzen oder anderen Menstruationsbeschwerden lediglich bis zu 3 Tage im Monat von der Arbeit freigestellt werden. Und müssten in diesem Falle auf die Hälfte ihres eigentlichen Gehalts verzichten.

Dagegen sind Arbeitgeber:innen in Südkorea verpflichtet, ihren weiblichen Beschäftigten einen Tag im Monat frei zu geben, wenn sie einen Anspruch darauf geltend machen – wer die Kosten dafür trägt und ob die betroffenen Arbeitnehmer:innen trotz der gesundheitsbedingten Zwangspause entlohnt werden, ist im Gesetz jedoch nicht geregelt.

„Menstruationsurlaub“ auch in Deutschland?

Seit Jahren wird auch in Deutschland über „Menstruationsurlaub“ diskutiert. Menstruation ist keine Krankheit. Daher, und aus Angst vor einer Stigmatisierung, haben laut der gynäkologischen Privatpraxis Ströhlein.Pflanz Betroffene Hemmungen vor einer Krankschreibung. Auf ihrer Webseite schreiben die Ärzt:innen, dass vielmehr die Begrifflichkeiten das „Problem“ seien. Denn umgangssprachlich wird von Krankschreibung gesprochen, der korrektere Begriff sei allerdings Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Daher sind die Ärzt:innen der Meinung, Menstruierende mit Beschwerden müssten sich auch in Deutschland eigentlich nicht bei der Arbeit quälen.

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