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Nach Zucht-Verbot für Möpse: Niederlande wollen auch Haltung untersagen

Foto: Unsplash / JC Gellidon

Seit 2019 ist in den Niederlanden die Zucht extrem kurznasiger Hunde verboten. Betroffen ist davon vor allem der Mops, der als „Modehund“ gilt. Nun will die Regierung einen Schritt weiter gehen und sogar die Haltung untersagen. Man arbeite an einem Gesetzentwurf.

Die Zucht extrem kurznasiger Hunde, worunter insbesondere Möpse fallen, ist in den Niederlanden bereits seit 2019 verboten. Jetzt will Deutschlands Nachbar noch einen Schritt weiter gehen. Mehreren Medienberichten zufolge planen die Niederlade auch ein Verbot der Haltung der Tiere.

Der Grund: Kurzköpfige Hunderassen wie der Mops sind zwar beliebte Haustiere, jedoch leiden sie oft unter Atemproblemen. Die Folgen der extrem flachen Schnauzen: Die Tiere bekommen kaum Luft, werden krank oder aggressiv.

Zucht-Verbot stößt in einem Punkt an seine Grenzen

Das bisherige Verbot in den Niederlanden beschränkt sich bislang auf die Zucht. Ist die Nase des Mopses mindestens ein Drittel so lang wie der komplette Kopf ist, dürfte der Hund weiterhin gezüchtet und verkauft werden. Allerdings gibt es derartige Tiere nur selten. Die Regelung stößt jedoch an ihre Grenzen: Menschen, die einen solchen „Modehund“ weiterhin wollten, besorgten sich die Haustiere einfach im Ausland. Daher will Landwirtschaftsminister Piet Adema künftig auch die Haltung unterbinden.

„Wenn wir Tiere wegen ihres Aussehens überzüchten und die Tiere darunter leiden, dann gehen wir zu weit. Damit wir uns erfreuen, leiden die Tiere. Das darf nicht sein, das muss aufhören“, zitiert etwa das HR Inforadio den niederländischen Minister.

Betroffen von dem Verbot wären neben dem Mops offenbar auch überzüchtete Bulldoggen, einige Pinscher-Arten sowie die Faltohrkatze, deren abgeknickte Ohren zwar niedlich aussehen mögen. Jedoch steckt dahinter laut Deutschem Tierschutzbund eine Erbkrankheit, die zu Knorpel- oder Knochenschäden an anderen Stellen des Körpers führen – und Schmerzen sowie Leid verursachen.

Was passiert mit Tieren, die schon Besitzer:innen haben?

Wer eine solche Qualzucht noch besitzt, soll nach den Plänen der niederländischen Regierung diese bis zu deren Tod behalten dürfen. Wer sich danach ein neues Tier zulege, mache sich jedoch strafbar, so Landwirtschaftsminister Adema.

Er will einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg bringen. Ausgearbeitet ist dieser noch nicht. Schließlich müsse exakt festgelegt werden, „welche Merkmale dazu beitragen, dass Tiere leiden, nur damit wir sie dann niedlicher finden. Diese Eigenschaften müssen wir genau definieren. Und wenn wir das gemacht haben, kann das Verbot kommen“, wird Adema zitiert.

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