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Postgesetz wird überarbeitet – was das für Verbraucher:innen bedeutet

Postgesetz wird überarbeitet - was das für Verbraucher:innen bedeutet
Foto: Sven Hoppe/dpa

Als Universaldienstleister hat die Post Pflichten zu erfüllen, die reichlich angestaubt sind. Das will die Bundespolitik mit der Reform des Postgesetzes ändern.

Die Bundesregierung will das Postgesetz erstmals seit einem Vierteljahrhundert grundlegend reformieren. Es wird erwartet, dass das Bundeskabinett einen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch annimmt. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Reform.

Warum die Reform des Postgesetzes?

Als das bis heute in wesentlichen Teilen noch immer gültige Postgesetz 1998 in Kraft trat, spielte das Internet noch eine Nebenrolle und Bestellungen bei Online-Händlern waren eine exotische Sache. Briefeschreiben zur Kommunikation untereinander war hingegen noch üblich. Das erscheint wie graue Vorzeit – heute dominieren Emails und Chats die schriftliche Kommunikation. Briefe sind aus der Mode gekommen und Pakete zur Selbstverständlichkeit geworden. Daher will der Gesetzgeber die Vorschriften für die Postbranche den veränderten Realitäten anpassen. Das sei überfällig, heißt es unisono aus der Politik.

Warum gibt es das Postgesetz überhaupt?

Die Bundespost wurde in den 90ern privatisiert. Das Postgesetz sollte für Wettbewerb sorgen, dabei aber die Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gewährleisten. Die Deutsche Post muss als „Universaldienstleister“ recht strenge Vorschriften einhalten. Im Gegenzug bekommt sie Steuererleichterungen. Das mit dem Wettbewerb hat eher mäßig geklappt: Im Briefsegment hat der Gelbe Riese einen Marktanteil von 85 Prozent und im Paketbereich von mehr als 40 Prozent. Zu den Briefkonkurrenten gehören Pin und Citipost, zu den Paket-Wettbewerbern DPD, Hermes, GLS, UPS und der Zustelldienst von Amazon, letzterer ist in Deutschland Nummer 2 hinter der Post/DHL.

Was soll im Gesetz geändert werden?

Die Post soll bei der Briefbeförderung künftig weniger Zeitdruck haben. Dadurch kann sie Kosten senken, indem sie zum Beispiel auf Nachtflüge zur Briefbeförderung verzichtet. Bisher muss die Post 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zustellen, am übernächsten Werktag muss die Quote bei 95 Prozent liegen. Laut Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums soll es künftig erst für den dritten Werktag nach dem Einwurf in den Briefkasten einen Mindestwert geben, und zwar 95 Prozent. Am vierten Werktag sollen sogar 99 Prozent der Briefe beim Adressaten sein. Die Briefe sollen also langsamer transportiert werden, dafür aber zuverlässig ankommen.

Wie könnten Verbraucher:innen die Folgen der Reform sonst noch merken?

Fast 13.000 Postfilialen hat der Konzern bundesweit, meistens handelt es sich um Post-Schalter bei Einzelhändlern. In manchen Stadtrand-Lagen und größeren Dörfern sind hingegen keine Postfilialen zu finden, obwohl die Post dort Filialen haben müsste – so sieht es eine staatliche Vorschrift vor. Die Lücken im Filialnetz liegen mitunter daran, dass dort der letzte Supermarkt oder Kiosk dichtgemacht hat und die Post keinen anderen Partner findet. Automaten könnten Abhilfe schaffen, werden bei der Filialnetz-Pflicht bisher aber nicht anerkannt. Das könnte sich künftig ändern, wenn auch nur in Einzelfällen mit Zustimmung der Bundesnetzagentur.

Wird das Porto wieder teurer?

Ja, das Porto wird sehr wahrscheinlich wieder steigen. Das wird aber nicht in der Gesetzesreform geregelt, sondern in einem separaten Behördenprozedere im nächsten Jahr. Das bisher gültige Porto – für einen Standardbrief 85 Cent, für eine Postkarte 70 Cent – läuft Ende 2024 aus. Die Bundesnetzagentur wird der Post einen Preiserhöhungskorridor gewähren, den die Firma nutzen wird. Das novellierte Gesetz soll dann aber verhindern, dass der Preis zu steil nach oben geht – ein Standardbrief soll nicht teurer sein als ein Euro.

Was ist umstritten an der Reform?

Der Einsatz von Subunternehmern in der Paketbranche sorgt immer wieder für Unmut. Der Zoll berichtet von Fällen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, die Gewerkschaft Verdi fordert ein Verbot von Subunternehmern. So weit geht der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zwar nicht, die Regeln sollen aber verschärft werden. Auftraggeber sollen künftig verpflichtet werden, ihre Subunternehmer nach festgelegten Kriterien zu überprüfen.

Grünen und Sozialdemokrat:innen reicht das nicht, sie fordern ein Verbot der Weitergabe von Aufträgen an Sub-Sub- oder Sub-Sub-Subunternehmer. Davon hält die FDP aber wenig – aus ihrer Sicht gibt es zwar schwarze Schafe unter den Subunternehmern, die man bestrafen müsse, insgesamt aber handele es sich um ein funktionierendes und bewährtes System. Die Lage bei den Paketfirmen ist unterschiedlich: Marktführer DHL setzt kaum auf Subunternehmer, die Konkurrenten hingegen stark.

Wie sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden?

Pakete schleppen geht auf den Rücken, mitunter müssen die Zusteller auch schwere Garten- und Sportgeräte und sogar Hanteln in obere Etagen von Mietshäusern tragen. Künftig sollen schwere Pakete ab 10 Kilo gekennzeichnet werden, damit der Paketbote Bescheid weiß und sich nicht verhebt. Ab 20 Kilo sollen eine Zwei-Personen-Beförderung oder technische Hilfsmittel Pflicht sein.

Welches Problem wird sonst noch angegangen?

Seit dem vergangenen Jahr gehen ungewöhnlich viele Beschwerden über Qualitätsmängel in der Postbranche bei der Bundesnetzagentur ein. Es geht um verspätete, falsch abgegebene oder gänzlich verlorene Sendungen, in den meisten Fällen richtet sich der Ärger gegen den Marktführer Deutsche Post/DHL. Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller hebt immer mal wieder mahnend seinen Zeigefinger – viel mehr tun kann er aber nicht. Das soll sich künftig ändern: Seine Behörde soll erstmals saftige Bußgelder gegen den Universaldienstleister Deutsche Post verhängen können.

Wie geht es bei der Postgesetz-Reform weiter?

Mit dem Kabinettsbeschluss steht am Mittwoch der Vorschlag der Bundesregierung zum Thema Postreform fest. Danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug, im Frühjahr 2024 könnte die Reform abgeschlossen sein.

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