Restaurantbesuche werden ab Januar teurer – doch es gibt Ausnahmen Von dpa und Laura Gaida Kategorien: Konsum Stand: 28. Dezember 2023, 11:29 Uhr Symbolbild: CC0 Public Domain / Unsplash - Dan Gold Utopia Newsletter teilen merken twittern teilen telegram1teilen e-mail Restaurantbesuche werden ab dem 1. Januar teurer. Denn der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen läuft aus. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ab dem 1. Januar steigt der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wieder an – von aktuell 7 auf dann 19 Prozent. Restaurantbesucher:innen müssen damit rechnen, dass die Rechnung in ihrem Lieblingslokal deswegen künftig höher ausfällt. Wer allerdings nicht zwingend das Ambiente, sondern vor allem das gute Essen sucht, kann das Lieblingsgericht weiterhin mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer bekommen. Denn der ermäßigte Satz gilt weiterhin auf Speisen, die entweder für den Verzehr unterwegs mitgenommen, an einem behelfsmäßigen Imbisstisch vor dem Laden verzehrt oder nach Hause bestellt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Von der Regelung sind lediglich Luxusprodukte wie Hummer oder Kaviar ausgenommen. Sobald ein Gast eine Serviceleistung des Restaurants – zum Beispiel die Sitzmöglichkeiten oder die Bedienung durch Kellner:innen – in Anspruch nimmt, profitiert er nicht mehr vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Dann muss das Restaurant die vollen 19 Prozent in Rechnung stellen. Foto: CC0 Public Domain – Pixabay/ martaposemuckel Nettogehalt, Inflation, Krankenkassenbeiträge: Wie viel Geld bleibt dir 2024? Das Jahr 2023 war für Verbraucher:innen nicht einfach. Wird das nächste besser? Ein Blick nach vorne zeigt: Es gibt immerhin… Weiterlesen Für Getränke gilt kein ermäßigter Satz Auf bestellte Getränke gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent übrigens nach wie vor nicht. Wer diese zu seinem Mitnehm-Essen oder seiner Lieferung konsumiert, zahlt darauf grundsätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Unterscheidung müssen Restaurants und Schnellimbisse laut dem Bund der Steuerzahler übrigens auch auf der Rechnung vornehmen – selbst wenn die Getränke Teil eines Fast-Food-Menüs sind. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie Mitte 2020 auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt worden. Ende des Jahres läuft die befristete Regelung aus. Foto: Unsplash / Priscilla Du Preez (Symbolbild) Deshalb werden Restaurantbesuche 2024 teurer Die Ampel-Koalition beendet die verbilligte Mehrwertsteuer in der Gastronomie im kommenden Jahr. Für Verbraucher:innen dürfte das bedeuten, bei Restaurantbesuchen tiefer… Weiterlesen ** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos. War dieser Artikel interessant? 20 4 Vielen Dank für deine Stimme! HOL DIR DEN UTOPIA NEWSLETTER Leave this field empty if you're human: