Über den Inhaltsstoff Methylcellulose wurde in der Vergangenheit bereits viel diskutiert. Der Grund: Er ist nicht nur in vielen Veggie-Produkten enthalten, sondern auch in Tapetenkleister. Rügenwalder Mühle nimmt den Inhaltsstoff nun bei veganen Salamis von der Zutatenliste. Ist er wirklich so bedenklich?
Es war ein Gerücht, das viele irritierte: In Veggie-Wurst sei Kleister enthalten. Das stimmt so zwar nicht, aber einen Inhaltsstoff haben die beiden Produkte gemeinsam: Methylcellulose. Auch in veganen Salamis der Rügenwalder Mühle war die Zutat zu finden. Das soll sich ab Anfang Juli ändern.
Das Unternehmen hat Methylcellulose einer Pressemitteilung zufolge bei allen veganen Salami-Sorten von der Zutatenliste gestrichen – auf Bitte der Verbraucher:innen. Dabei halte Rügenwalder selbst den Inhaltsstoff nicht für bedenklich, betont CMO Steffen Zeller in der Mitteilung. Was ist also dran an den Sorgen vieler Konsument:innen?
Auch in Kleister enthalten: Ist Methylcellulose bedenklich?
Methylcellulose ist ein Gelier- und Verdickungsmittel. Der Stoff kommt in vielen verarbeiteten Lebensmitteln vor – und zwar nicht nur in veganen Fleischersatzprodukten. Auch in Mayonnaise oder Speiseeis ist er zu finden. Gewonnen wird der Inhaltsstoff aus Pflanzenfasern, die bei der Baumwollverarbeitung anfallen. Aufgrund seiner bindenden Wirkung ist er der Hauptbestandteil von Kleister. Gekennzeichnet wird er mit der Ziffer E 461. Der menschliche Körper kann ihn nicht verdauen, weshalb er nach Verzehr wieder ausgeschieden wird.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) betont auf Anfrage von Utopia: Der Inhaltsstoff sei gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zur Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und zugelassen würden nur Stoffe, deren Verwendung gesundheitlich unbedenklich ist.
Das Amt verweist auf die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welche den Inhaltsstoff 2017 erneut bewertet hat. Bei der Bewertung wurden auch Studien berücksichtigt, in denen eine potenzielle Wirkung auf die Darmflora, potenziell entzündliche Wirkungen auf die Darmschleimhaut und andere Effekte untersucht wurden. „Die EFSA sah auf der Basis der verfügbaren Daten bislang keinen Anlass für gesundheitliche Bedenken“, so das BfR. Nicht mal ein Grenzwert für den täglichen Verzehr wurde definiert.
Auch die Verbraucherzentrale Hamburg verweist bei Methylcellulose auf den Darm. Denn der Inhaltsstoff sei oft in Lebensmitteln mit langer Zutatenliste enthalten. Und diese tendieren dazu, viel Salz, Zucker und Kalorien zu enthalten – aber wenig von anderen wichtigen Nährstoffen. „Nehmen wir nicht ausreichend Ballaststoffe auf, tun wir unserem Darm nichts Gutes“, so die Verbraucherschützer:innen. Der Inhaltsstoff selbst sei jedoch „eher unbedenklich“.
Gut zu wissen: In Bio-Produkten dürfen Hersteller Methylcellulose laut der Hamburger Verbraucherzentrale nicht verwenden. Nach der EG-Öko-Verordnung sei die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen wie Farbstoffen, Süßstoffen, Stabilisatoren und Geschmacksverstärkern hier streng reguliert.
Utopia meint: Sorge vor „Kleister“ in Rügenwalder-Mühle-Salami ist unbegründet
Prinzipiell gilt: Bei Lebensmittel mit E-Stoffen handelt es sich in der Regel um hochverarbeitete Produkte. Dass diese allein nicht Grundlage einer veganen Ernährung sein sollten, ist bekannt. Wer sich ab und zu jedoch ein veganes Ersatzprodukt genehmigt, hat höchstwahrscheinlich keine Konsequenzen zu befürchten – selbst wenn Methylcellulose auf der Zutatenliste steht. Denn nur weil dieser Inhaltsstoff auch in Kleister enthalten ist, heißt das nicht automatisch, dass vegane Produkte Kleister enthalten – das wäre ein klassischer Trugschluss.
Verwendete Quellen: Rügenwalder Mühle, Verbraucherzentrale Hamburg, EFSA, Anfrage BfR
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