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„Schnellste Verbindung anzeigen“: Gericht stoppt Bahn-Suchfunktion

Ein Gericht greift bei der Bahn durch
Foto: Marijan Murat/dpa

In der Navigator-App und auch auf www.bahn.de wird Reisenden angeblich die „schnellste Verbindung“ angezeigt. Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht darin jedoch Irreführung – und stoppt die Suchfunktion.

Mit der „schnellsten Verbindung“ unterwegs sein – diese voreingestellte Suchfunktion bei der Deutschen Bahn konnten Reisende lange nutzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt jedoch untersagt nun die Filteroption bei der Reiseauskunft.

Der Grund: Sie halte nicht das, was sie verspreche. Von Irreführung ist die Rede.

Das Gericht schildert das Problem bei der Option „schnellste Verbindung anzeigen“ wie folgt: Angezeigt werde sowohl auf www.bahn.de als auch in der Navigator-App der Bahn zunächst die absolut schnellste Verbindung. Ausgehend von dieser zeige die Auskunft dann aber bei Abfahrtssuche oder bei Ankunftssuche die jeweils zeitlich darauffolgende zweitschnellste Verbindung an.

Heißt: Reisende bekommen dadurch als Ergebnis in ihrer Suche – gemessen an der Gesamtfahrtdauer – nicht die nächstschnelleren Verbindungen ausgespielt, sondern die nächstschnelleren nach der schnellsten Verbindung.

Die Hessenschau nennt ein fiktives Beispiel: „Die gewünschte Abfahrtszeit ist 10 Uhr. Der erste Ergebnisvorschlag in der App ist die schnellste Verbindung ab diesem Zeitpunkt. Sie startet um 10.20 Uhr und dauert eine Stunde. Der nächste Vorschlag: Eine Verbindung mit Abfahrt um 10.30 Uhr, die zwei Stunden dauert.“

Demnach werde eine Verbindung um 10.10 Uhr, die nur anderthalb Stunden dauert, durch den zeitlich vorwärts springenden Algorithmus der Bahn-Suchfunktion nicht angezeigt.

OLG Frankfurt: Verbraucher:innen werden in die Irre geführt

Diese Art der Auskunft sei unlauter, begründete das OLG seine Entscheidung. „Verbraucher werden (…) davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die (…) schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt“, heißt es laut Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter.

Die Deutsche Bahn bedauert die Entscheidung des OLG und verweist einmal mehr auf die bisherigen Hinweise zur Suchfunktion. In diesen wird Kund:innen erklärt: „Wir suchen für Sie nur die schnellste Verbindung und die danach abfahrenden schnellsten Verbindungen (Abfahrtssuche) bzw. die davor ankommenden schnellsten Verbindungen (Ankunftssuche). Wir zeigen Ihnen ggf. zusätzlich eine Verbindung mit weniger Umstiegen bei längerer Reisezeit als die schnellste Verbindung.“ Allerdings sind die Hinweise online nur umständlich zu finden.

Aktuell ist die Suchfunktion „schnellste Verbindung“ noch verfügbar. Laut Spiegel prüft die Deutsche Bahn aktuell, wie sie mit dem Urteil umgehen werde.

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa), Spiegel, Hessenschau

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