Die Gasumlage wurde gekippt, trotzdem wird sie sich wahrscheinlich auf zahlreichen Rechnungen wiederfinden. Wie Kund:innen richtig reagieren, erklärt ein Experte der Verbraucherzentrale NRW.
Ende September, nur wenige Tage vor ihrer offiziellen Einführung, wurde die umstrittene Gasumlage gekippt. Stattdessen soll nun ein Gaspreisdeckel Verbraucher:innen in der Energiekrise entlasten.
Das Problem: Die Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde war seit Monaten angekündigt und viele Gasversorger hatten sich bereits darauf eingestellt und zum Beispiel Abschlagszahlungen erhöht, um die Mehrkosten an ihre Kund:innen weiterzugeben. Derzeit treten also Verträge mit zu hohen Abschlagszahlungen in Kraft, auch können Kund:innen Rechnungen mit zu hohen Beträgen erhalten. Was tun?
Richtig auf zu hohe Abschlagszahlungen reagieren
T-Online hat den Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Udo Sieverding, dazu befragt, wie Verbraucher:innen bei zu hohen Abschlagszahlungen reagieren sollten.
Dieser rät dazu, abzuwarten, damit Unternehmen sich auf die geänderten gesetzlichen Vorgaben einstellen und ihre Preise korrigieren können. Er verweist auf die absehbare Mehrwertsteuersenkung – dann müsse ohnehin eine neue Berechnung vorgenommen und mitgeteilt werden. Alternativ können sich Verbraucherinnen auch unmittelbar an ihren Gasversorger wenden, um die Abschläge zu senken und einen aktualisierten Tarif zu bekommen. Einfach weniger zu zahlen, ist ihm zufolge nicht erlaubt.
Gasumlage wird nicht einbehalten
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärt bereits kurz nach Abschaffung der Gasumlage, eventuell bereits erhobene Beträge würden zurückgezahlt.
Laut Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass die Versorger den zu viel gezahlten Betrag in einer der kommenden Abrechnungen verrechnen, oder mit der Jahresabrechnung.
Er stellt klar: „Die Anbieter dürfen die Gasumlage nicht kassieren oder behalten„, zum Beispiel im Rahmen einer Preiserhöhung. Der Experte rät jedoch dazu, den Zählerstand sicherheitshalber zu notieren. „Das sollte man sich angewöhnen, auch weil es bei der Einsparmotivation helfen kann.“
Wer Fragen zur Gasumlage und den damit verbundenen Abschlagszahlungen hat, der kann sich bei den Verbraucherzentralen beraten lassen. Mieter:innen können sich zudem an den Deutschen Mieterbund wenden.
Nicht jede Gaspreiserhöhung ist rechtens
Die höheren Abschlagszahlungen durch die Gasumlage sind rechtens, allerdings dürfen Anbieter diese nicht einbehalten. Trotzdem lohnt es sich, einen genauen Blick auf Preiserhöhungen des Gasanbieter zu haben. Denn manche Gaspreiserhöhungen sind nicht rechtens. Welche, erklärt Energierechtsberaterin Hasibe Dündar von der Verbraucherzentrale Berlin.
Zum Beispiel darf die Preisanpassung in dem Anschreiben nicht bloß als „Randnotiz“ erscheinen. Sie darf auch nicht mit Werbung verwechselt werden können oder sich über mehrere Seiten erstrecken und in denen ebenfalls die Erhöhung schwer herauszulesen ist. Mehr Informationen sind hier zusammengefasst: Erhöhungen der Gaspreise: So erkennst du unzulässige Forderungen
** mit ** markierte oder orange unterstrichene Links zu Bezugsquellen sind teilweise Partner-Links: Wenn ihr hier kauft, unterstützt ihr aktiv Utopia.de, denn wir erhalten dann einen kleinen Teil vom Verkaufserlös. Mehr Infos.War dieser Artikel interessant?