Ältere Führerscheindokumente müssen umgetauscht werden. Bis 2033 soll es in der EU nur noch ein einheitliches Format geben. Das passiert in Wellen. Für einige läuft Mitte Januar wieder eine Frist ab. Der große Überblick zu den Regeln.
Ab nächstem Jahr gilt eine Umtauschpflicht: Viele Auto- und Motorradfahrer:innen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat gewechselt haben.
Manche Jahrgänge waren schon früher dran, andere habe noch Zeit. Wer wann tauschen muss, hängt aber nicht immer vom Geburtsjahr ab. Auch das Ausstellungsjahr des Dokuments spielt eine Rolle – klingt kompliziert? Ist es nicht, zeigen Infos der Autoclubs ACE, ADAC und AvD:
Warum ist überhaupt ein Umtausch nötig?
Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Um alle auf das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format zu bringen, müssen rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden.
Das betrifft generell alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Vom Stufenplan ausgenommen sind Lkw- und Busführerscheine. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen.
Regelmäßiger Tausch – längst Standard bei neueren Führerscheinen
Das neue Dokument ist nur noch für 15 Jahre gültig. Danach wird wieder – wie vergleichbar bei Personalausweisen oder Pässen – ein neues fällig. Diese Beschränkung gilt bereits für alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Scheine.
Keine Prüfung oder Gesundheitschecks
Wichtig: Der Umtausch betrifft stets nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern einzig das Führerscheindokument, das diese Erlaubnis dokumentiert – ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen.
Allerdings: Die Behörde kann zum Beispiel bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben.
Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das sei aber unabhängig vom Umtausch. Grundsätzlich bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang erhalten. Nur für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln.
Der Umtausch verläuft in mehreren Wellen
Damit der Umtausch nicht chaotisch verläuft, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: Das Geburtsjahr der Inhaber:innen und das Ausstellungsdatum des Scheins (siehe aktuelles Dokument).
Wichtigste Unterscheidungspunkte: Format des Dokuments und Alter
- Papierdokumente: Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. 1959 bis 1964 waren bis 24. Januar 2023 dran.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Betroffene der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.
- Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum (siehe Tabelle) richten.
Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Webseite dazu umfangreiche Informationen und Fristenrechner bereithält.
Ältere Führerschein-Inhaber:innen haben viel Zeit
Eine allgemeine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Hier ist eine Übersicht der Daten:
Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR):
Geburtsjahr | Frist: |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | Frist lief ab am 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | Frist lief ab am 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):
Ausstellungsdatum: | Frist |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Was ist für den Umtausch nötig?
- Ein Termin in der zuständigen Führerscheinstelle. In manchen Städten und Gemeinden ist der Antrag oder die Vergabe des Termins auch online machbar. Auch ein Direktversand des neuen Dokuments aus der Bundesdruckerei ist oft möglich. Dazu die Führerscheinstelle fragen.
- Einen gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Das bisherige Führerscheindokument.
- Ein biometrisches Passfoto für das neue Dokument.
- Rund 25 Euro für die Gebühr (Kosten für Direktversand aus der Bundesdruckerei und Expressherstellung können dazu kommen).
- Im Einzelfall: Eine sogenannte Karteikartenabschrift. Die ist nötig bei allen, deren alter Führerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde. Die ist bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu bekommen. Sie lässt sich meist postalisch, telefonisch oder online anfordern. Mit der aktuell zuständigen Stelle aber besser zuvor abklären, wer die Karteikartenabschrift beantragt.
Klassenerhalt – auch beim neuen Dokument
Und wie bisher auch bei einem normalen Umtausch oder einer Neubeantragung des Dokuments etwa nach einem Verlust: Es gilt ein Bestandsschutz. Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben voll erhalten. Sogar etwaige Erweiterungen für die entsprechende Klasse bei Änderungen werden zusätzlich neu eingetragen.
Wer noch einen alten Schein mit Fahrerlaubnisklassen nach Zahlen etwa Klasse 3 oder 1 hat, bekommt die diesen entsprechenden neuen Klassen und Schlüsselzahlen umgeschrieben. Automobilclubs wie etwa der ADAC halten dazu umfangreiche Tabellen parat.
Nicht auf den letzten Drücker tauschen – so lange dauert’s
Man kann den Austausch freilich auch schon weit vor dem für einen selbst verbindlichen Termin angehen. „Den Umtausch aber nicht auf den letzten Drücker angehen“, sagt Herbert Engelmohr vom AvD und rät zu einem rechtzeitig vereinbarten Termin mit der zuständigen Führerscheinbehörde. Denn die Wartezeiten dafür könnten an den verschiedenen Standorten durchaus unterschiedlich ausfallen.
Für die Produktion allein nennt die Bundesdruckerei in der Regel eine Dauer von zwei Wochen – auch eine Expressherstellung binnen 48 Stunden ist möglich (Aufpreis rund 8 Euro). Die Bearbeitungszeit der Behörde kommt noch oben drauf – vorher dort nachfragen. Dort klären sollte man stets, ob und wie genau diese auch einen Direktversand des fertigen Dokuments ermöglicht. Das kann man sich das Abholen sparen.
Aktuell verschickt die Bundesdruckerei nach Eigenauskunft rund 38 Prozent der Führerscheine direkt an die Bürger:innen.
Man gewinnt schließlich auch nichts, wenn man das bisherige Dokument bis zum äußersten „halten“ will – denn die bisherigen Klassen bleiben ja erhalten. Wer will, kann das alte Dokument auch aus nostalgischen Gründen weiter behalten – nachdem es die Behörde entwertet hat.
Was passiert ohne Umtausch nach der Frist?
Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten, auch wenn das Führerscheindokument nicht mehr gültig ist. Ein abgelaufener Schein ist im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit: in der Regel führt das zu 10 Euro Verwarngeld.
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